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Urlaubsreise 21.03.2024

ADAC warnt vor neuen Regelungen im Ausland

Oft braucht es nicht viel und die Urlaubsfreude schlägt in Frust um. Vor allem wenn durch Unwissenheit Bußgelder anfallen. Es empfiehlt sich, vor dem Urlaub genau hinzuschauen, denn einige neue Regelungen in anderen Ländern gelten auch für Urlauber.

Warntafeln-Regelung in Italien

Zu den wichtigsten Neuerungen für den Osterurlaub zählen die geänderten Warntafeln-Regelungen in Italien. Hier muss man grundsätzlich jede nach hinten überstehende Ladung mit einer rot-weißen Warntafel versehen. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen sogar zwei Tafeln angebracht werden.

Nun müssen Reisende mindestens eine Warntafel tragen. Diese muss aus Metall und mindestens 50 mal 50 Zentimeter groß sein. Auch die Anzahl der Streifen ist vorgegeben. Bei der rot-weißen Schraffierung müssen mindestens fünf rote Streifen dabei sein. Wer sich an die nun wieder geltende, alte Regelung nicht hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 345 Euro rechnen.

Härtere Strafen für Raser in Österreich

Teurer kann eine Reise nach Österreich werden, wenn Fahrer sich nicht an die Höchstgeschwindigkeitsgrenze halten. Sei 1. März 2024 greift Österreich bei extremen Geschwindigkeitsverstößen deutlich härter durch. Im Extremfall kann sogar das Fahrzeug eingezogen werden. Ist man in Österreich innerorts 60 km/h oder außerorts 70 km/h zu schnell, kann das Fahrzeug an Ort und Stelle beschlagnahmt werden. Diese Sicherstellung des Fahrzeugs erfolgt vorläufig für bis zu 14 Tage. Bei Überschreitungen von 80 km/h innerorts und 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften kann das Fahrzeug auch dauerhaft eingezogen und versteigert werden.

Gehört dem Fahrer das Fahrzeug nicht, bleibt es bei der vorübergehenden Verwahrung. Zudem wurde die Bußgeld-Obergrenze von 5000 auf 7500 Euro angehoben. Diese neue Regelung greift auch für deutsche Staatsbürger.

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