14.05.2023

Antrag stellen: Wie und wann bekomme ich meinen Heizkostenzuschuss?

Es gibt Geld zurück! Und zwar für diejenigen, die 2022 Heizöl, Pellets & Co. zu überteuerten Preisen eingekauft hat. Denn der Heizkostenzuschuss ist da! Der Grund: Im vergangenen Jahr waren die Heizkosten enorm hoch. Geringverdiener haben deshalb bereits einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten.

Nun können sich auch Eigentümer glücklich schätzen: Über einen Härtefallfond können Verbraucher das Geld für teuer erworbene Energieträger zurückerhalten. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.

Verbraucher, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens einmal einen „nicht leitungsgebundenen Energieträger“ zu überhöhten Preisen erworben haben, können ab Mai 2023 einen Heizkostenzuschuss in Form einer teilweisen Rückerstattung beantragen. Dies gilt für folgende Energieträger:

Heizöl
Flüssiggas
Scheitholz
Holzpellets
Holzhackschnitzel
Holzbriketts
Kohle
Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist, dass Sie den Kauf nachweisen können.

Die Erstattung beträgt 80 Prozent des Kostenanteils, der über die Verdopplung des festgelegten Referenzpreises hinausgeht. Der Referenzpreis ist der durchschnittliche Preis für den jeweiligen Energieträger im Jahr 2021. Der Zuschuss ist allerdings auf 2.000 Euro pro Haushalt gedeckelt und kann auch nur für den Erstwohnsitz beantragt werden.

So stellen Sie den Antrag auf Heizkostenzuschuss

Die Anträge auf Härtefallhilfe können von Verbrauchern bis zum 20. Oktober 2023 eingereicht werden. Die Bearbeitung soll dann rund sechs Wochen dauern. Hier findet ihr alle weiteren Infos und den direkten Link zum Antrag. 

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