Seit Mittwoch (16.03.) gilt in Bayern die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen. So sieht es das Konzept des Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach dem Streit über die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht vor.
Die Pflegeimpfpflicht wird in mehreren Schritten umgesetzt.
Gestuftes Verfahren
- Ab sofort müssen von den Pflegeeinrichtungen zunächst alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeldet werden, die noch nicht geimpft, genesen oder aus anderen medizinischen Gründen noch nicht geimpft sind
- Diesen Personen wird dann eine Impfberatung angeboten – Ziel ist es die bislang Ungeimpften von einer Corona-Impfung zu überzeugen
- Nach dem Beratungsangebot folgt eine förmliche Aufforderung zu Vorlage eines Impfnachweises beim Gesundheitsamt
- Gibt es keinen Nachweis, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet
- Als letzter Schritt kann laut Gesundheitsministerium ein Betretungsverbot für die betroffenen Angestellten ausgesprochen werden. Eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen soll aber gewährleistet bleiben
Holetschek fordert nun die Ampel-Parteien auf, eine allgemeine Impfpflicht umzusetzen:
Jetzt muss die Ampel ihr Versprechen einlösen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur der erste Schritt vor der allgemeinen Impfpflicht ist, alles andere wäre Wortbruch
Klaus Holetschek zur der Deutschen Presse-Agentur