Bayern wählt Corona-Sonderweg
Die 7-Tage-Inzidenz in Bayern liegt mit dem heutigen Tag (15.03.22) das erste Mal über der 2000er-Marke. Der Freistaat blickt mit Sorge darauf und auf die Lockerungs-Pläne des Bundes – und wählt deshalb einen Sonderweg.
Diese Maßnahmen bleiben vorerst bestehen
- FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV, Flug- und Fernverkehr, in vulnerablen Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, etc.)
- Zugangsregelungen: 2G und 3G-Regelungen bleiben wie bisher bestehen
Diese Maßnahmen entfallen
Ab 19.03.22:
- Regelungen zu Kontaktbeschränkungen
- Kapazitäts- und Personenobergrenzen
- Sonderregelungen für Gottesdienste
- Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten
- Das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen
- Das Verkaufs- und Konsumverbot von Alkohol an öffentlichen Plätzen
- Verpflichtung zu festen Gruppen in Kitas
Ab 21.03.22: FFP2-Maskenpflicht für Grund- und Förderschüler am Platz
Ab 28.03.22: FFP2-Maskenpflicht für Schüler der 5. und 6. Klassen
Diese Verordnungen gelten vorerst bis 02.04.22.