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Landtagswahl in Bayern 25.08.2023

Bayern-Wahl 2023: So funktioniert die Briefwahl

Am 8. Oktober 2023 wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Doch einige Leute schaffen es nicht ins Wahllokal, weil sie am Wahltag entweder nicht da sind oder andere Gründe haben. Dann ist die Briefwahl eine gute Möglichkeit, trotzdem an der Wahl teilzunehmen. Doch wie läuft eine Briefwahl eigentlich ab?

Die Wahlberechtigten brauchen dafür eine Wahlbenachrichtigung. Die wird normalerweise allen Bürgerinnen und Bürgern, die auch wahlberechtigt sind, automatisch vor der Wahl zugesandt. Dies passiert ca. drei bis fünf Wochen vor der Wahl.

Wenn die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt, kann der Wahlschein und die einhergehende Briefwahl ganz einfach beantragt werden:

  • Manche Gemeinden bieten auch Online-Formulare an, mit denen die Briefwahl beantragt werden kann.
  • Ihr könnt auch persönlich die Unterlagen bei der Gemeinde beantragen.
  • Außerdem kann die Briefwahl schriftlich beantragt werden, per Mail oder Brief. Dafür müsst ihr allerdings Daten wie euer Name, Geburtsdatum und Wohnungsanschrift angeben.

Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post an die angegebene Adresse geschickt. Darin sind der Wahlschein sowie die Unterlagen für die Wahl – also Stimmzettel, entsprechende Umschläge und ein Merkblatt.

Wie wähle ich richtig?

Jetzt wird es ein bisschen kompliziert. Im Paket der Briefwahlunterlagen finden sich (neben einer Kurzanleitung) ein Wahlschein, drei Kuverts und vier Stimmzettel. Die beiden weißen sind für die Landtagswahl: ein kleiner für die Wahl des Direktkandidaten mit der Erststimme und ein großer mit den Listen der Parteien für die Zweitstimme.

Dazu in Blau die beiden Zettel für die Wahl des Bezirkstags. Auf all diesen Zetteln kreuzt ihr die bevorzugten Kandidaten an und steckt dann die beiden weißen Zettel in den weißen Briefumschlag und die beiden blauen in den blauen Umschlag.

Auf dem Wahlschein muss man unterschreiben, dass man auch wirklich selber gewählt hat. Diesen steckt man in das große rote Kuvert – zusammen mit dem weißen und dem blauen Umschlag. Und das alles gibt man dann in die Post (frankieren muss man nicht) oder im Rathaus ab.

Wer die Stimmzettel nicht in die richtigen Kuverts steckt oder nicht unterschreibt, der riskiert, dass seine Stimmen nicht gezählt werden.

Bis wann muss man gewählt haben?

Der Brief mit Wahlschein und Stimmzetteln muss am Wahltag, also dem 8. Oktober, spätestens um 18 Uhr im Rathaus oder Wahlamt abgegeben werden. Alles, was später kommt, kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Kann ich, auch wenn ich Briefwahl beantragt habe, trotzdem im Wahllokal wählen?

Wenn man die Wahlunterlagen noch nicht wieder zurückgeschickt hat, ist das möglich. Dafür muss lediglich der Wahlschein, den ihr bekommen habt, mit ins Wahllokal genommen werden.

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