Katholiken feiern in rund 1700 Städten und Gemeinden Mariä Himmelfahrt. Foto: Marc Müller/Archiv
Wer hat frei und wer muss arbeiten? 13.08.2024

Bayerns Feiertagsdilemma: Mariä Himmelfahrt

In Bayern variiert die Feier von Mariä Himmelfahrt am 15. August je nach konfessioneller Mehrheit der Gemeindebevölkerung. Während einige Regionen den Tag als gesetzlichen Feiertag zelebrieren, ist er in anderen Gegenden ein normaler Arbeitstag.

Regionale Unterschiede und gesetzliche Regelungen

Bayern teilt sich an Mariä Himmelfahrt in zwei: In Gebieten mit überwiegend katholischer Bevölkerung, wie beispielsweise in Bamberg, Würzburg sowie in Teilen von München, Augsburg, Regensburg und Ingolstadt, ist der Tag ein offizieller Feiertag. Dagegen müssen in vorwiegend evangelischen Städten wie Nürnberg, Erlangen und Hof die Bürger regulär arbeiten. Diese Einteilung basiert auf den Daten des Zensus 2011, der die religiöse Mehrheit in den 2056 bayerischen Kommunen feststellt.

Feiertagsruhe und Handel

In den 1704 katholisch geprägten Gemeinden bleiben am 15. August die Geschäfte geschlossen, was die allgemeine Feiertagsruhe unterstützt. In den 352 überwiegend evangelischen Kommunen bleibt der Einzelhandel hingegen geöffnet, und der Alltag geht wie gewohnt weiter.

Sonderregelungen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die in einer evangelischen Gemeinde arbeiten, aber katholisch sind, können eventuell mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, am 15. August frei zu nehmen. Dies ist im Bayerischen Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage verankert, allerdings kann der Arbeitgeber in dringenden Fällen die Abwesenheit untersagen.

Kulturelle und spirituelle Bedeutung

Mariä Himmelfahrt, das Hochfest der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel, hat auch eine tiefe spirituelle und kulturelle Bedeutung. In der katholischen Kirche ist es üblich, an diesem Tag Kräuterbüschel zu binden und segnen zu lassen, was besonders in Wallfahrtsorten wie Altötting und Maria Vesperbild große Beachtung findet.

Warum heißt es Mariä?

Das “ä” in “Mariä” steht für den lateinischen Genitiv von Maria. Assumptio Beatae Mariae Virginis – die Aufnahme der seligen Jungfrau Maria.

 

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