Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Mannes auf einem Bahngleis kann sich einer der Angeklagten nach seiner Aussage nicht an die Tat erinnern. Die Staatsanwaltschaft in Nürnberg wirft dem Leiharbeiter aus Litauen und zwei seiner Landsmänner vor, einen Bewusstlosen auf die Schienen gelegt zu haben. Dieser wurde von einem Autotransportzug überrollt und starb. Die anderen beiden Angeklagten äußerten sich zu Prozessbeginn nicht.
Der 32-Jährige sei entsetzt über die Vorwürfe und könne sich nicht vorstellen, ohne Anlass und Motiv zum Tod des Opfers beigetragen zu haben, erklärte sein Verteidiger vor dem Landgericht in Nürnberg. «Er kannte diesen nicht einmal.» Der Anklage zufolge hatten die drei Männer den 48-Jährigen im April 2024 in Neumarkt in der Oberpfalz gemeinschaftlich aus niedrigen Beweggründen getötet.
Staatsanwaltschaft: Streit aus nichtigem Anlass
Demnach hatten die drei Leiharbeiter zusammen in einer Monteurunterkunft am Tattag gemeinsam Wodka-Mix-Getränke getrunken. Beim Rauchen im Hof soll der heute 32-Jährige mit dem Opfer aneinander geraten sein - aus einem bis heute nicht geklärten, nichtigen Anlass, sagte Oberstaatsanwältin Claudia Lochmiller. Der Auslöser sei möglicherweise eine unabsichtliche Berührung oder eine von dem Angeklagten als provokant empfundene Äußerung gewesen.
Der Angeklagte soll den 48-Jährigen daraufhin zu Boden geschlagen und getreten haben. Dann soll er zusammen mit den heute 22 und 25 Jahre alten anderen Angeklagten den Benommenen zu den nahe gelegenen Bahnschienen geschleppt, bewusstlos geprügelt und auf ein Gleis gelegt haben. Kurze Zeit später erfasste ihn ein Autotransportzug tödlich. Wenige Stunden später nahm die Polizei die drei Männer fest. Sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. In Fußfesseln kamen sie am ersten Prozesstag in den Gerichtssaal.
«Ich bin zu mir gekommen, als mir die Fingerabdrücke abgenommen worden sind», sagte der 32-Jährige. Ein Ermittler habe ihm dann erläutert, dass er verdächtigt werde, einen Menschen umgebracht zu haben. Wie viele Wodka-Mix-Getränke er und die anderen beiden an dem Tattag getrunken habe, könne er nicht genau sagen. Sechs bis sieben seien es bei ihm gewesen, an Weiteres erinnere er sich nicht. Das Landgericht hat 18 weitere Verhandlungstermine bis in den April angesetzt.