08.09.2023

Bundestag stimmt für Heizungsgesetz: Was für Hausbesitzer und Mieter gilt

Bundestag beschließt Heizungsgesetz

Berlin (dpa) – Der Bundestag hat nach monatelangen Konflikten das umstrittene Heizungsgesetz beschlossen. Es soll einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden leisten. Für das Gesetz stimmten 399 Abgeordnete, mit Nein 275 bei 54 Enthaltungen. Ende September muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten – aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.

Das Gesetz selbst traf auch im Bundestag auf gehörig Gegenwind – denn es sei eine Zumutung für viele Bürgerinnen und Bürger.

Zu diesem Thema gab es in München und Umgebung bereits zahlreiche Gegendemonstrationen.

Welche Heizungen können neu verbaut werden?

Elektrische Wärmepumpen, Pellet-, Holz-, Solarthermie- und Hybridheizungen sowie Anschluss an Fernwärmenetze sind erlaubt.

Sogar Gasheizungen können nach 2024 noch neu eingebaut werden – sofern sie wasserstofftauglich sind und später umgerüstet werden können. Falls einem Haushalt künftig kein grüner Wasserstoff für Heizungen zur Verfügung stehen sollte, gelten ab 2029 zeitlich gestaffelte Auflagen: Ab 2029 sind für diese Gasheizungen gestaffelte Auflagen vorgesehen: 15% Biogas bis 2029, 30% bis 2035 und 60% bis 2040. Moderne Ölheizungen, die bis zu 65% erneuerbare Kraftstoffe beimischen, bleiben ebenfalls zulässig.

Auch moderne Ölheizungen, die 65 Prozent erneuerbare Kraftstoffe beimischen können, können im Bestand weiter eingebaut werden.

Was passiert mit den bestehenden alten Öl- und Gasheizungen?

Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden, da es laut Bundesregierung keine direkte Austauschpflicht gibt. Kommunale Wärmepläne, die Städte über 100.000 Einwohnern bis 2026 und kleinere Kommunen bis 2028 erstellen müssen, bestimmen die nächsten Schritte. Nach Vorliegen dieser Pläne müssen Heizungen in Bestandsgebäuden 65% Erneuerbare Energien nutzen. Diese Pläne geben auch Aufschluss über klimafreundliche Fernwärmeversorgungen, um Investitionssicherheit zu bieten. Das Heizungsgesetz und das Wärmeplanungsgesetz, welches ab dem 1. Januar gilt, sind eng verknüpft.

Gibt es weitere Übergangsfristen?

Bei irreparablen Erdgas- oder Ölheizungen gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren. In dieser Zeit können Heizungsanlagen installiert und betrieben werden, die nicht 65 Prozent Erneuerbare Energien erfüllen. Dies gilt auch für geplante Heizungstausche.

Was ist mit den Betriebskosten bei Mietwohnungen?

Das Gesetz soll Mieterinnen und Mieter schützen, wie es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heißt. Bisher dürfen Vermieter maximal 8 Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren.

Im GEG ist nun eine neue Modernisierungsumlage verankert. Vermieter sollen Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 Prozent auf den Mieter umlegen können – Bedingung ist aber, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren
Kosten abgezogen wird. Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Zugleich gilt eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es wie bisher zwei bis drei Euro werden.

Zur Übersicht

Auch interessant