Pia Bayer/dpa
08.01.2025

Bundestagswahl 2025: Worauf ihr bei der Briefwahl achten solltet

Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 rückt näher, und viele Wählerinnen und Wähler denken bereits jetzt über die Möglichkeit der Briefwahl nach. In diesem Jahr ist es besonders wichtig, rechtzeitig zu planen, da die Fristen wegen der vorgezogenen Neuwahl kürzer sind. Hier erfahrt ihr, worauf ihr achten solltet, um eure Stimme sicher abzugeben.

Wann kann man die Briefwahl beantragen?

Die Briefwahl kann bereits jetzt in vielen Gemeinden online oder persönlich beantragt werden. Unterlagen zur Beantragung findet ihr auf eurer Wahlbenachrichtigung, die ab Mitte Januar verschickt wird. Alternativ könnt ihr den Antrag auch formlos per Mail oder direkt im Rathaus stellen.

Wann kommen die Briefwahlunterlagen?

Da die Stimmzettel erst Ende Januar gedruckt werden, können die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 10. Februar 2025 verschickt werden. Wer bis zum 17. Februar (eine Woche vor der Wahl) noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte umgehend bei seiner Gemeinde nachfragen.

Wie lange habe ich Zeit, meine Stimme abzugeben?

Wähler sollten den Wahlbrief „unbedingt rechtzeitig“ absenden. Eine offizielle Deadline gibt es nicht mehr, aber der frühere Hinweis, den Brief spätestens am Donnerstag vor der Wahl abzugeben, kann als grober Anhaltspunkt dienen. Um sicherzugehen, dass die Stimme rechtzeitig ankommt, empfiehlt es sich, die Unterlagen so bald wie möglich nach Erhalt auszufüllen und abzuschicken.

Was tun, wenn es knapp wird?

Solltet ihr kurz vor der Wahl feststellen, dass der Wahlbrief es nicht rechtzeitig schafft oder schaffen könnte, gibt es Alternativen:

Briefwahl an Ort und Stelle: Wahlberechtigte können ihre Unterlagen persönlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen, ausfüllen und abgeben. Es ist eine Art Mix aus Urnen- und Briefwahl.

Urnenwahl am Wahltag: Wer seinen Wahlschein kurz vor dem Wahltermin noch nicht losgeschickt hat, kann so noch wählen: Werft eure Unterlagen direkt beim zuständigen Wahlamt ein oder geht doch noch am 23. Februar zwischen 8 und 18 Uhr ins Wahllokal. Weil für Briefwähler eine Art Sperrvermerk im Wählerverzeichnis gilt, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern, muss man neben dem Personalausweis auch seinen Wahlschein mitbringen.

Was passiert, wenn der Wahlbrief zu spät ankommt?

Wahlbriefe, die nach 18 Uhr am Wahltag eingehen, werden nicht mehr gezählt. Das Risiko, dass der Brief zu spät ankommt, trägt der Wähler selbst. Um dies zu vermeiden, ist eine frühzeitige Abgabe entscheidend. Je früher desto besser ist hier die Devise – möglichst bald nach Erhalt!

Was muss ich noch bei der Briefwahl beachten?

Damit eure Stimme gültig ist, müsst ihr folgende Schritte einhalten:

Eine detaillierte Anleitung findet sich auf dem Merkblatt, das mit den Briefwahlunterlagen kommt

Worauf muss ich bei der Kreuzchen-Setzung achten?

Fazit: Bloß nicht trödeln

Angesichts der verkürzten Fristen empfiehlt es sich, die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich zu beantragen und nach Erhalt umgehend auszufüllen und abzuschicken. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann seine Stimme auch direkt im Wahlamt abgeben oder am Wahltag ins Wahllokal gehen. So stellt ihr sicher, dass eure Stimme zählt.

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