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23.02.2024

Bundestag beschließt die Teil-Legalisierung von Cannabis: Was ist dann legal und für wen?

Bundestag beschließt Legalisierung

Der Deutsche Bundestag hat abgestimmt. Cannabis wird teilweise legalisiert! Besitz und Anbau der Droge sollen zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben legal werden.

407 Abgeordnete haben für das Gesetz gestimmt, 226 dagegen. Vier Politiker haben sich enthalten.

Der Freistaat Bayern will eine Klage gegen das Cannabis-Gesetz prüfen.

Wann soll der Cannabisbesitz legal werden?

Die Regelungen für Cannabisbesitz und – eigenanbau bei Privatpersonen sollen zum 1. April 2024 wirksam werden. Das Inkrafttreten der Vorschriften für Anbauvereine soll zum 1. Juli 2024 kommen.

Wird Cannabis mit dem kommenden Gesetz komplett legal?

Nein, der Anbau und Konsum von Cannabis wird künftig nur unter bestimmten Rahmenbedingungen erlaubt sein. Deswegen ist hier auch nur von einer Teil-Legalisierung die Rede. Damit soll ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, der den Besitz, Konsum und Anbau regelt.

Cannabis wird zum Teil legalisiert: Was ist zu beachten

Der Besitz von 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von drei Pflanzen soll künftig straffrei sein. Die Bundesregierung verspricht sich davon weniger Schwarzmarkt, weniger Kriminalität und mehr Jugendschutz. Coffeeshops, wie sie beispielsweise in den Niederlanden üblich sind, sollen zunächst nicht kommen. Stattdessen wird hier eine Testphase erwägt.

Außerdem wird die Zone in der der öffentliche Konsum von Cannabis verboten ist, kleiner gefasst. Künftig gilt, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei auf freiem Feld eine Entfernung von 100 Meter vorgeschrieben wird. Bisher sollte eine Entfernung von 200 Meter gelten.

Ebenfalls entschärft werden die Regeln für den Eigenanbau. Erwachsene dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen. Im privatem Eigenanbau sind der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro Erwachsener Person erlaubt.

Strafbar soll im öffentlichen Raum erst ein Besitz ab 30 Gramm sein, im privaten ab 60 Gramm. Bei Überschreitung der Besitzgrenzen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro.

Cannabiskonsum: Was gilt für Autofahrer?

Cannabis am Steuer kann teuer werden. Wenn die Polizei einen mit 1 Nanogramm oder mehr THC pro Milliliter Blutserum hinter dem Steuer erwischt, dem drohen heftige Strafen.

Beim ersten Mal beträgt das Bußgeld 500 Euro. Zudem gibt es zwei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis ist für einen Monat weg.

Beim zweiten Mal sind 1.000 Euro Bußgeld fällig. Es gibt oben drauf zwei Punkte und der Führerschein ist für drei Monate weg.

Beim dritten Mal erhöht sich das Bußgeld auf 1.500 Euro. Ebenfalls bekommt man zwei Punkte und der Führerschein ist für drei Monate weg.

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