© Bild: Dan Kb auf Unsplash
Ganz ohne Gift und Chemie 16.07.2024

Clever: Mit Nest-Attrappen gegen die Wespen-Plage

Wespen dürfen in Deutschland generell weder getötet noch verletzt oder gefangen werden, denn als wild lebende Tiere stehen alle Wespen unter Natur- und Artenschutz. Bestimmte Arten wie die Hornisse genießen sogar einen besonderen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz, dort steht:

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

(1) Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten
[...]
3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Im Klartext heißt das: Habt ihr erst mal ein Wespennest auf Balkon oder Terrasse, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Nur in Ausnahmefällen dürfen Nester entfernt werden (das kann bei Allergikern oder in der Nähe von Kindergärten der Fall sein).

Leider treten immer wieder unseriöse Anbieter auf den Plan und verlangen selbst für unsachgemäßes und illegales Entfernen mehrere hundert Euro von den Betroffen.

Wo ein Nest ist, da ist Ruhe

Viel einfacher ist es, die Tiere hinters Licht zuführen: Denn, wo schon ein Nest existiert wird kein Zweites mehr gebaut. Ihr müsst also nur rechtzeitig eine Nest-Attrappe aufhängen und schon sollte das Problem gelöst sein.

Diese Nest-Attrappen könnt ihr entweder selbst herstellen, oder sie im Internet bestellen.

 

Zur Übersicht

Auch interessant