Bereits im Januar gab es einige neue Regelungen. Doch auch im Februar kommen weitere Neuerungen dazu wie Wegfall der Maskenpflicht und die Dieselfahrverbote. Welche weiteren Gesetze hinzukommen, wen sie betreffen und was sich für Verbraucher ändert - Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen.
Nachdem die Maskenpflicht bereits im ÖPNV schon abgeschaffen wurde, entfällt Anfang Februar auch die Maskenpflicht in Fernverkehrszügen. Es soll nun vermehrt auf Eigenverantwortlichkeit und Freiwilligkeit gesetzt werden, so Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
Verbraucher und Verbraucherinnen müssen bereits Anfang Februar mit steigenden Bierpreisen rechnen. Dies haben einige Brauereien angekündigt. Zum Beispiel plant das die Bitburger Braugruppe, die Brauerei Veltins sowie Carlsberg Deutschland. Auch bei Warsteiner steigen die Preise bereits im Februar sowohl bei Fass- als auch bei Flaschenbier. Krombacher plant diesen Schritt ab März. Bei der Maisacher Brauerei im Landkreis Fürstenfeldbruck hingegen bleiben die Preise erstmals gleich, das wurde uns auf Arabella Nachfrage mitgeteilt.
Auch in Sachen Erneuerbare Energien ändert sich etwa im Februar. Das neue "Wind-an-Land"-Gesetz soll die Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen an Land beschleunigen. So soll der Ausbau von erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Durch das Gesetz sollen nun vermehrt Flächen für Windräder bereitgestellt werden.
Ab Ende Februar 2023 dürfen einige Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden. Es können danach nur noch Restbestände der bestroffenen Lampentypen erworben werden. Hiervon sind die sogenannten Kontaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) betroffen. Genauso die Leuchstofflampen in Ringform (T5 und T9).
Die erste Stufe des Dieselfahrverbots kommt bereits im Februar. Hier gilt ein allgemeines Fahrverbot innerhalb des Mittleren Rings und der Mittlere Ring selbst für alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4.
Zwar keine Maskenpflicht mehr in den Fernzügen und Fernbussen, dafür aber für die Verbandskästen im Auto. Ab Februar müssen in den Verbandskästen im Auto zwei medizinische Masken enthalten sein. Falls nicht, könnten bei einer Kontrolle 5 Euro Strafe anfallen.