Ohne Gesetzesänderung wäre in der Nacht auf nächsten Montag die aktuelle Corona-Infektionsschutzverordnung ausgelaufen. Auch die Einreisequarantäneverordnung werde entsprechend verlängert.
„Die Lage ist weiter besorgniserregend“
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU)
Die Inzidenz im Land liegt bei 160 und im Vergleich zur Vorwoche gebe es 100 Prozent mehr Todesfälle. Außerdem sind die Intensivstationen stärker ausgelastet und gerade Jüngere sein stärker von der Infektion betroffen. Rund fünf Prozent aller registrierten Corona-Tests seien derzeit positiv, Tendenz steigend. Einziger Lichtblick sei die positive Entwicklung bei den Impfungen.
Das Bundeskabinett hat eine Änderung am Infektionsschutzgesetz beschlossen. In Kreisen mit einer Inzidenz über 100 müssen demzufolge bundesweit schärfere Maßnahmen wie etwa nächtliche Ausgangssperren oder Geschäftsschließungen gelten. Jetzt müssen nur noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, um das Gesetz zu verabschieden.
Unternehmen in Deutschland sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten Corona-Tests anzubieten, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten. Das hat das Bundeskabinett am Dienstag ebenfalls beschlossen. Demnach muss Beschäftigen einmal pro Woche ein Testangebot gemacht werden. Bei dem Beschluss handelt es sich um eine Angebotspflicht. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht.