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29.06.2023

E-Rezept-Start, Rente steigt und Maestro-Aus: Das ändert sich im Juli

Mehr Rente

Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Renten im Westen voraussichtlich um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent erhöht werden.

Das steht im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung. Diese Anpassung betrifft alle Arten von Renten, einschließlich Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, gesetzlichen Unfallrenten und den Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Durch diese Erhöhung wird in West- und Ostdeutschland der gleiche Rentenbetrag gelten. Das wird ein Jahr früher umgesetzt als bisher geplant.

Der Start des E-Rezepts steht bevor

In den Niederlanden, Schweden, Österreich und der Schweiz werden Rezepte bereits seit einiger Zeit elektronisch abgewickelt. Nun soll das E-Rezept auch in Deutschland eingeführt werden und Fahrt aufnehmen. Langfristig ist geplant, dass das herkömmliche Papierrezept durch das E-Rezept ersetzt wird.

Ab Juli 2023 wird es möglich sein, ein E-Rezept mit der Versicherungskarte in der Apotheke abzurufen. Patienten haben die Wahl, ob sie das Rezept digital auf ihrem Smartphone oder in einer E-Rezept-App verwalten und an die Apotheke senden möchten oder ob sie mit einem Papierschein mit Rezeptcode persönlich in die Apotheke gehen möchten.

Weitere Infos hier.

Auf Girokarten: Abschaffung der Maestro-Funktion

Auf neuen Girokarten wird ab dem 1. Juli 2023 die Maestro-Funktion nicht mehr verfügbar sein. Die Möglichkeit der Zahlungsfunktion wird abgeschafft. Allerdings bleibt das Bezahlen mit Maestro bis zum Ende der Gültigkeit der Karte weiterhin möglich.

Bürgergeld: Höhere Einkommensfreigrenzen ab Juli

Ab Juli werden die Einkommensfreigrenzen für Bürgergeldempfänger, die arbeiten, erhöht. Bei einem Einkommen von 520 Euro bis 1.000 Euro dürfen sie nun 30 Prozent statt 20 Prozent behalten. Es gibt keine Abzüge für Minijobs unter 520 Euro und Schülerferienjobs. Dies ist eine positive Nachricht angesichts der steigenden Zahl von Menschen, die auf Leistungen angewiesen sind.

Allerdings steigen die Pflegeversicherungsbeiträge für kinderlose Personen ab 23 Jahren um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent. Das bedeutet weniger Nettoeinkommen für viele. Ab diesem Nettogehalt gilt man in Deutschland als arm. Gleichzeitig sinken die Beiträge für Eltern mit dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Diese Änderungen dienen der besseren Finanzierung der Pflege.

Gasspeicherumlage mehr als verdoppelt

Aufgrund eines neuen Gesetzes wird die Gasspeicherumlage ab Juli 2023 von 59 Cent/Megawattstunde (MWh) auf 1,45 Euro/MWh erhöht. Dies führt zu einem Anstieg der Energiekosten für Gas für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Gasspeicherumlage ist eine zusätzliche Gebühr, die auf den Gaspreis aufgeschlagen wird. Sie dient dazu, die Kosten für die Speicherung von Gas zu decken und eine stabile Gasversorgung sicherzustellen.

Pflegebeiträge: Anstieg und Entlastung

Aufgrund steigender Kosten wird der Pflegebeitrag um 0,35 Prozentpunkte angehoben, wobei die Erhöhung für Menschen ohne Kinder etwas stärker ausfällt. Derzeit beträgt der Beitrag 3,05 Prozent des Bruttolohns und für Kinderlose 3,4 Prozent. Gleichzeitig sollen Familien mit mehreren jüngeren Kindern entlastet werden. Zu Beginn des kommenden Jahres ist zudem eine Erhöhung des Pflegegeldes geplant.

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