Foto: Sebastian Gollnow/Archiv
Wahlschein für die Europawahl 24.05.2024

Europawahl 2024: So funktioniert die Briefwahl

Am 09. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl für das Europäische Parlament statt. Für alle, die an dem Tag keine Möglichkeit haben, in ihr jeweiliges Wahllokal zu gehen, gibt es eine praktische Alternative: die Briefwahl.

Bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Die Briefwahl kann bis zum 07. Juni, 18 Uhr, beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen, ist die Briefwahl sogar bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Dafür ist allerdings ein Nachweis einer plötzlichen Erkrankung oder ähnliches nötig. Auch wenn der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist es möglich, die Briefwahl später zu beantragen.

Mehr Infos hier.

Bis wann muss der Wahlbrief der zuständigen Stelle vorliegen?

Der Wahlbrief muss bis spätestens 09. Juni, dem Wahlsonntag, bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Denn dann endet die Wahl und es wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief also spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesendet werden.

Jeder trägt selbst das Risiko, dass der eigene Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Zu spät eintreffende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Innerhalb Deutschlands ist die Zustellung des Wahlbriefs kostenfrei. Der Brief muss also nicht frankiert werden.

So funktioniert die Briefwahl

Schritt 1:

Die Stimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag stecken. Anschließend zukleben.

Schritt 2:

Die auf dem Wahlschein befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“, mit Datum und Unterschrift versehen.

Schritt 3:

Den Wahlschein mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.

Schritt 4:

Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn in die Post geben. Ihr könnt euren Brief auch bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

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