Ermittlungen des Hauptzollamts München haben ergeben, dass der FC Bayern im Zeitraum zwischen November 2016 bis November 2021 Arbeitskräfte auf 450 Euro Basis beschäftigt und entlohnt hat, obwohl deren tatsächlicher Beschäftigungsumfang bei Weitem höher war.
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens hat sich herausgestellt, dass der FCB in seinem von ihm betriebenen Nachwuchsleistungszentrum nicht den Mindestlohn entrichtet hat. Außerdem kam der Verein seinen Aufzeichnungsverpflichtungen hinsichtlich der geleisteten Arbeitsstunden nicht bzw. nicht richtig und vollständig nach.
Zwischen den Arbeitnehmern und den Verfahrensbeteiligten wurden schriftliche Arbeitsverträge geschlossen, in welchen unter anderem auch der vertragliche Umfang geregelt war.
Im Rahmen des Verfahrens wurden eine Vielzahl von Zeugen vernommen und Sachbeweise ausgewertet. Der Münchner Zoll hat dabei festgestellt, dass abweichend von den vertraglichen Regelungen und den geführten Stundenaufzeichnungen, wesentlich mehr Stunden als vereinbart geleistet und somit die gültigen Mindestlöhne nicht gezahlt und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften missachtet wurden. Durch dieses Vorgehen wurden sowohl Sozialversicherungsbeiträge nicht richtig und nicht in voller Höhe abgeführt als auch die zu zahlenden Mindestlöhne in erheblichem Maßen unterschritten.
„Das Hauptzollamt München hat gegen den Münchner Fußballverein einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München. Des Weiteren werden die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro nachgefordert.