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27.06.2022

Flug gestrichen: Das können Sie tun

Die Lufthansa hat für diesen Sommer über 3.000 Flüge gestrichen – aufgrund von Personalmangel. Dazu kann es zu laut der Lufthansa auch zu Zeitenänderungen kommen. Betroffen sind vor allem innerdeutsche und europäische Flüge – die klassischen Urlaubsziele jedoch nicht.

Was können Verbraucher tun?

Zunächst sollte Kontakt zur Airline aufgenommen werden. Da kann dann vielleicht schon geklärt werden, welche Möglichkeiten der Ersatzbeförderung bestehen. Sollte ein Ersatzflug am nächsten Tag noch gehen, kann so auch gleich ein Hotel gesucht werden. In der Zeit bis zum Ersatzflug unbedingt alle Rechnungen (z.B. für Essen und Getränke) aufheben, die können Sie dann bei der Airline einreichen. Pauschalreisende sollten dazu noch ihren Reiseveranstalter kontaktieren.

Prinzipiell gibt es in dem Fall, dass eine Airline einen Flug streicht, zwei Optionen.

Option 1: Sie möchten oder können die Reise nun gar nicht mehr antreten – in dem Fall steht Ihnen eine komplette Erstattung des Flugpreises zu.

Option 2: Sie möchten die Reise nach wie vor antreten – dann können Sie von der Airline eine gleichwertige Ersatzbeförderung fordern. Sie haben dann entweder Anspruch auf die kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug, oder auf eine anderweitige Beförderung, wie z.B. durch die Bahn.

Sollte die Fluggesellschaft keinen Ersatzflug anbieten, können Sie sich selbst einen neuen buchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen.

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