Statt Tempo-30 Zonen-für bessere Luft, doch ein Dieselfahrverbot auf der Landshuter Allee? Es sieht ganz danach aus.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt abgelehnt. Heißt: Die Stadt München verstößt mit den Tempolimit statt Fahrverboten für Euro-Diesel-5 gegen geltendes Recht. Davor hatte schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof so entschieden. Geklagt auf ein Diesel-Fahrverbot hatte unter anderem die Deutsche Umwelthilfe.