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Keine Tempo-30-Zonen erlaubt 23.10.2024

Gericht bestätigt: München muss Dieselfahrverbote einführen

Statt Tempo-30 Zonen-für bessere Luft, doch ein Dieselfahrverbot auf der Landshuter Allee? Es sieht ganz danach aus.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt abgelehnt. Heißt: Die Stadt München verstößt mit den Tempolimit statt Fahrverboten für Euro-Diesel-5 gegen geltendes Recht. Davor hatte schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof so entschieden. Geklagt auf ein Diesel-Fahrverbot hatte unter anderem die Deutsche Umwelthilfe.

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