Es ist Heiligabend und voller Vorfreude packen Sie die Überraschungen aus, die Ihre Liebsten für Sie besorgt haben. Doch dann die Ernüchterung – das Geschenk ist alles andere als ein Volltreffer… Was nun? In den meisten Fällen hilft bei sowas nur noch der Umtausch. Doch welche Geschenke können Sie zurückgeben und bei welcher Rückgabe hilft nicht einmal der Kassenzettel? Was Sie beim Umtauschen von Geschenken beachten müssen, erfahren Sie hier.
Am Besten Sie informieren sich schon im Voraus über Rückgabe- und Umtauschmodalitäten. Meistens ist die Rückzahlung des Kaufbetrages die beste Variante. Allerdings bieten viele Geschäfte nur einen Gutschein über den jeweiligen Betrag an, den Sie in diesem Laden einlösen können. Allgemein gelten diese dann 3 Jahre. Dies kann aber von Geschäft zu Geschäft variieren.
Bei Geschenken, die online geshoppt wurden, können Käufer den Artikel von innerhalb von 14 Tagen, ab der Paketannahme, zurückschicken. Ausgenommen sind verderbliche Waren, entsiegelte DVD’s und CD’S sowie Spezialanfertigungen.
Geschenke beim Händler können in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen wieder zurückgegeben werden. Dies fällt allerdings unter das Kulanzrecht jedes Händlers. Das heißt, dass er nicht automatisch dazu verpflichtet ist ein Geschenk wieder zurückzunehmen, nur weil es Ihren Geschmack nicht getroffen hat.
Sollten Händler im Schlussverkauf Schilder mit der Aufschrift „Umtausch ausgeschlossen“ aufstellen, bezieht sich das nicht auf fehlerhafte Ware.
Wer im Internet oder Versandhandel bestellte Waren zurücksenden möchte, muss hier zwar den Versand bezahlen, allerdings sind viele Händler kulant und übernehmen die Versandkosten für die Retouren.
Mit einem Kassenzettel ein Geschenk umzutauschen ist deutlich einfacher. Es ist aber keine Voraussetzung. Sie müssen Ihren Kauf beim Händler immer nachweisen können. Das geht beispielsweise durch einen EC-Zahlungsbeleg.
Ist Ihre Ware defekt oder hält sie nicht das, was sie verspricht? Dann ist das rechtlich gesehen kein Umtausch, sondern eine Reklamation. Die Ansprüche verjähren hier erst nach 2 Jahren. Sie müssen lediglich Ihren Kassenzettel oder Kreditkartenabrechnung vorlegen.
Allerdings darf der Händler versuchen, die kaputte Ware zu reparieren oder Ihnen einen Ersatz anbieten. Sollte beides nicht funktionieren, können Sie die Ware gegen Geld zurückgeben.