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02.11.2023

Herbstlaub entfernen: Wichtige Pflichten für Mieter und Eigentümer

Mit dem Einzug des Herbstes verwandeln sich die Bäume in ein buntes Farbenmeer, bevor das Laub schließlich zu Boden fällt. Diese jahreszeitliche Veränderung bringt nicht nur visuelle Freuden, sondern auch bestimmte Verantwortungen mit sich, besonders wenn es um die Beseitigung des Herbstlaubes geht. Sowohl Mieter als auch Eigentümer sollten sich der Pflichten bewusst sein, die das herabfallende Laub mit sich bringt, um Gefahren zu vermeiden und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. In diesem Beitrag beleuchten wir, wer für das Laubfegen verantwortlich ist, wann und wie es zu erfolgen hat und welche Sonderregelungen es gibt.

Zuständigkeit für Laubfegen

In vielen Gemeinden ist die Laubentfernung auf öffentlichen Gehwegen Aufgabe der Haus- und Grundstückseigentümer, da Kommunen diese Verantwortung oft übertragen.

Übertragung auf Mieter

Eigentümer können die Pflicht zur Laubentfernung an Mieter weitergeben, indem sie dies im Mietvertrag festlegen. Dadurch entfällt ihre eigene Haftung bei Unfällen durch nicht entferntes Laub.

Regelung im Mietvertrag

Die Übertragung der Laubentfernungsverpflichtung auf Mieter muss explizit im Mietvertrag festgehalten werden. Eine Erwähnung in der Hausordnung ist nicht ausreichend.

Zeiten für Laubfegen

Die Verpflichtung besteht üblicherweise Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Laub muss entfernt werden, wenn eine geschlossene Schicht entsteht oder bei Nässe und Frost.

Laub von Nachbargrundstücken

Auch wenn das Laub vom Nachbargrundstück kommt, liegt die Verantwortung zur Entfernung beim Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Laub liegt.

Laubentsorgung im Urlaub oder Krankheit

Selbst in Abwesenheit bleibt die Verpflichtung bestehen. Alternativ kann ein Nachbar, Freund oder professioneller Dienstleister beauftragt werden.

Entsorgung des Laubs

Laub kann in der Biotonne, auf dem Kompost oder in der Restmülltonne entsorgt werden. Anhäufen auf der Straße oder Verbrennen ist meist verboten. Manche Kommunen bieten kostenlose Abgabemöglichkeiten.

Laubbläser und Alternativen

Laubbläser sind oft laut und umweltschädlich. In Wohngebieten ist ihr Einsatz zeitlich beschränkt. Alternativen wie Besen oder Rechen sind leiser und umweltfreundlicher.

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