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21.09.2023

Im Prozess um Jérôme Boateng: Urteil wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben

München (dpa) – Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung von Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Es gab der Revision des Ex Fußballnationalspielers und auch der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Donnerstag statt und verwies das Verfahren an das Landgericht München I zurück.

Das Verfahren gegen Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng wegen gewalttätiger Attacken auf seine Ex-Freundin entwickelt sich zu einer unendlichen Geschichte. Am Donnerstag urteilte das dritte Gericht – und das war’s immer noch nicht.

Boateng: Was ist passiert und was wurde ihm zur Last gelegt?

Als der heute 35-jährige Boateng wegen mutmaßlicher Angriffe auf seine Ex-Freundin während eines Karibik-Urlaubs angeklagt wurde, erging in zweiter Instanz ein Urteil, das für Schlagzeilen sorgte: Boateng wurde wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt. Die Gesamtstrafe belief sich somit auf beachtliche 1,2 Millionen Euro.

In jüngsten Entwicklungen hat Boatengs Anwalt, Leonard Walischewski, das Urteil scharf kritisiert und Bedenken hinsichtlich des Prozessverlaufs geäußert. Er bezeichnete das Verfahren als unfair: „Boatengs Recht auf ein faires Verfahren wurde verletzt,“ so Walischewski. Weiterhin äußerte er seine Bedenken bezüglich des Vorsitzenden Richters, der seiner Meinung nach eine Voreingenommenheit zeigte: „Der Vorsitzende Richter war nicht neutral, er war nicht distanziert,“ betonte der Anwalt.

Boateng war daraufhin in Revision gegangen – das Bayerische Oberste Landesgericht hat danach das Urteil widerrufen.

Urteil aufgehoben: Damit endet das Prozess-Drama aber nicht

Auch wenn das Bayerische Oberste Landesgericht das Urteil aufgehoben hat, ist damit das ganze Prozess-Drama noch nicht zu Ende. Denn nun geht der Fall zurück an das Landgericht München. Hier wird der komplette Prozess wieder neu aufgerollt.

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