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30.03.2023

Lohnerhöhungen, 49 Euro Ticket, Atomausstieg: Das ändert sich im April

Wie jeden Monat treten auch wieder im April 2023 neue Gesetze in Deutschland in Kraft oder laufen aus. Welche Neuerungen euch im April betreffen und alle weiteren Änderungen erfahrt ihr hier.

Atomausstieg

Die verbleibenden Atomkraftwerke werden Mitte April in Deutschland abgeschaltet. Ursprünglich sollten die Kraftwerke Neckarwestheim 2 und Isar 2 Ende 2022 vom Netz gehen. Die Regierung beschloss allerdings die Kraftwerke über das Jahresende hinaus laufen zu lassen, um über den Winter die Versorgung zu gewährleisten.


Ablaufende Corona Regeln

Ebenfalls ändern sich im April die noch vorhandenen Corona Regeln. In Praxen, Pflegeheimen und Kliniken müssen Besucher ab dem 07. April keine Maske mehr tragen. Bereits im März ist die Maskenpflicht für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gefallen.


Vorverkauf des 49 Euro Tickets

Ab dem 01. Mai 2023 soll das 49 Euro Ticket deutschlandweit genutzt werden können. Bereits ab dem 03. April soll das Deutschlandticket im Vorverkauf zu bestellen sein.


Kostenerhöhung für Microsoft-Produkte

Ab dem 01. April erhöht Microsoft die Preise für Cloud-Produkte. Diese Preissteigerung von elf Prozent betrifft alle Onlinedienste wie Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365. Alle laufenden Verträge erhöhen sich allerdings erst nach einer Vertragsverlängerung. Hier findet ihr weitere Infos.


Neue Abläufe beim Lohnsteuerabzug

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 1.200 Euro auf 1.230 Euro angehoben. Ebenfalls steigt der Entlastungsbetrag für Alleinziehende auf 4.260 Euro.


Lohnerhöhungen in bestimmten Berufen

Maler und Lackierhandwerk

Ab 01. April wird der Mindestlohn I (Helfer) auf 12,50 Euro erhöht. Der Mindestlohn II steigt auf 14,50 Euro.

Hauptbaugewerbe

Ab dem 01. April werden die Löhne im Westen Deutschlands um 2 Prozent erhöht und im Osten von Deutschland um 2,7 Prozent. Zudem erhalten die Beschäftigten eine Entschädigung für den Anfahrtsweg zu den Baustellen.

Leihbeschäftigte

Für Leih- und Zeitarbeiter steigt ab dem 01. April 2023 der gesetzliche Mindestlohn. In der untersten Entgeltgruppe erhöht er sich von 13,32 Euro auf 14,55 Euro und in der obersten Entgeltgruppe von 23,72 Euro auf 25,14 Euro.

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