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Das ist neu 27.07.2023

Mindestlohn, Verbot für Leuchtstoffröhren und diese TV-Sendungen kehren zurück: Das ändert sich im August

Erhöhung des Mindestlohns in gewisser Branche

Im August steht in Sachen Mindestlohn neue Änderung an – zumindest für alle, die in der Geld- und Wert-Branche tätig sind. Darunter fallen zum Beispiel Geldtransport-Fahrer. Die Gehälter sollen laut Verdi um mindestens 3,25 Prozent und bis zu 4,7 Prozent angehoben werden.

Neuer Ausbildungsberuf

Ab dem 1. August 2023 wird ein neuer Ausbildungsberuf, der Gestalter für immersive Welten, eingeführt. Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann bundesweit absolviert werden. Zum Lehrplan gehören unter anderem das Arbeiten mit Autoren- und Entwicklungstools wie Unity und Unreal, 3D-Audio, 3D-Animation, 3D-Modeling, Streaming und Projektmanagement.

Das ändert sich für Android-Nutzer

Smartphone-Nutzer, die ein mit dem Android-Betriebssystem laufendes Endgerät nutzen, sollen mit dem Release von Android 14 eine optimierte Akkulaufzeit bekommen und es soll zudem ein Extrem-Energiesparmodus verfügbar sein. Außerdem können Nutzer demnächst über eine erweiterte Taskleiste verfügen.

Stichtag der Steuererklärung 2021

Personen, die bei der Steuererklärung Hilfe eines Steuerberater in Anspruch genommen haben, sind verpflichtet, diese bis zum 31. August 2023 einzureichen. Für alle, die ihre Steuererklärung selbst erstellt haben, war der Stichtag der 31. Oktober 2022.

Für den Veranlagungszeitraum 2022 habt ihr noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit, vorausgesetzt der Steuerberater wirkt bei der Erstellung mit.

Erhöhte Vergütung für diesen Ausbildungsberuf

Ab dem 1. August 2023 erfolgt für Auszubildende im Maler- und Lackierungshandwerk eine Anpassung der Ausbildungsvergütung. Im ersten Ausbildungsjahr wird die Vergütung auf 770 Euro angehoben. Im zweiten Ausbildungsjahr auf 850 Euro und im dritten auf 1.015 Euro.

Das Aus für Leuchtstoffröhren

Ab dem 1. August 2023 müssen alle auf die altbekannten Leuchtstoffröhren verzichten. Ab August werden die Leuchtmittel ebenso wie Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen in Deutschland nicht mehr käuflich zu erwerben sein.

Neue Gesetzte bei Förderung von Plug-in-Hybrid-Autos

Ab dem 1. August greift eine neue Gesetzesänderung. Die bisherigen staatlichen Förderungen, die Neubesitzer von Plug-in-Hybrid-Wagen abgreifen konnten, werden eingeschränkt und nur noch für E-Autos gezahlt, die eine Mindestreichweite von 80 km schaffen. Außerdem wird es für Plug-in-Hybriden, die als Dienstfahrzeuge genutzt werden, deutlich schwieriger werden Förderungen zu bekommen. Denn es muss nachgewiesen werden, dass die Vehikel mehr als die Hälfte der gefahrenen Strecken mit reinem E-Antrieb fahren.

Die TV-Sendungen kehren zurück

Im August kommen die Polittalks „Hart aber fair“ (14. August), „Markus Lanz“ (22. August) und „Maybritt Allner“ (31. August) aus der Sommerpause zurück ins Programm.

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