Bild: Friso Gentsch
24.04.2023

Nach 17 Jahren: Neffe von ermordeter Parkhaus-Millionärin kommt überraschend frei

Nach fast 17 Jahren im Gefängnis ist ein wegen Mordes an einer Münchner Parkhaus-Millionärin verurteilter Mann nun wieder in Freiheit. Er sei am Montag entlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft München I mit. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

Parkhaus-Mord von München: Benedikt T. wird entlassen

Die reiche Witwe war im Mai 2006 in ihrer Wohnung erschlagen worden. Wenig später wurde ihr Neffe festgenommen und 2008 verurteilt. Der damals 33-Jährige hatte seine Schuld stets bestritten und sich als Justizopfer gesehen. Sein dritter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens liegt gerade bei der Augsburger Staatsanwaltschaft.

Der Fall hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt, auch weil Familie und Freunde versuchten, die Unschuld des Verurteilten zu beweisen. Nun soll die Geschichte verfilmt werden. Die Dokumentation „Der Parkhausmord“ im True-Crime-Format werde gerade gedreht, teilten der Bezahlsender Sky und die Produktionsfirma Bavaria Fiction mit. Es sei einer der spektakulärsten Kriminalfälle Deutschlands und halte bis heute mit den zahlreichen ungeklärten Fragen Justiz und Medien in Atem. Die Ausstrahlung auf Sky und beim Streamingdienst Wow ist im kommenden Jahr geplant.

Indizienprozess: Bis zuletzt beteuert Benedikt T. seine Unschuld

15 Monate hatte der langwierige Indizienprozess gedauert. Das Landgericht München I lastete dem früheren Lieblingsneffen der Getöteten Mord aus Habgier und Heimtücke an und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Nach Ansicht des Schwurgerichts hatte er Angst, von seiner Tante enterbt zu werden, da sein Jurastudium gescheitert war.

Der damalige Angeklagte beteuerte stets seine Unschuld und trat während des Prozesses sogar in einen Hungerstreik. „Das ist falsch, jeder Satz ist falsch“, kommentierte er die Urteilsverkündung im August 2008. Protestrufe kamen auch aus dem Publikum, in dem Freunde und Familie saßen, die von seiner Unschuld überzeugt waren. Der Bundesgerichtshof verwarf jedoch seine Revision 2009 als unbegründet.

Eigentlich wäre der Münchner erst am 17. Mai freigekommen. Durch seine Arbeitstätigkeit fielen nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber so genannte Freistellungstage an, so dass die Entlassung vorverlegt werden konnte. Gutachter hätten ihm auch eine positive Sozialprognose attestiert. An dem Antrag auf Wiederaufnahme will der Mann nach Angaben seines Anwalts dennoch festhalten. „Das Ziel bleibt, das Urteil zu Fall zu bringen, unverändert“, sagte er.

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