Egal ob ungeimpft, geimpft oder genesen. So stand es bereits in einer Beschlussvorlage des Sondergipfels von Bund und Ländern. Ab 28. Dezember sollen sich demnach Geimpfte und Genesene dann nur noch mit maximal 10 Personen treffen dürfen. Sobald allerdings eine ungeimpfte Person dabei ist, sind neben dem eigenen Haushalt höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushaltes erlaubt. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei allerdings nicht.
Härtere Einschränkungen für Ungeimpfte
Die 3G/3G+ Regel bleibt am Arbeitsplatz und in den öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin erhalten. Auch die 2G/2G+ Regel gilt weiterhin im Einzelhandel, sowie bei vielen Veranstaltungen. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind davon nicht betroffen. Welche Geschäfte zum täglichen Bedarf dazu gehören, finden Sie hier.
Böller- und Versammlungsverbote zu Silvester
Um die Krankenhäuser nicht zu überlasten, ist es auch dieses Jahr wieder verboten Feuerwerkskörper zu kaufen. Außerdem sind größere Menschenansammlungen in der Silvesternacht nicht gestattet.
Keine großen Veranstaltungen mit Publikum
Sowohl Discos als auch Clubs werden wieder geschlossen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Bei Spielen der Fußball-Bundesliga sind zudem keine Zuschauer mehr erlaubt – es wird also nur noch Geisterspiele geben. Auch andere Großveranstaltungen dürfen nicht mehr vor Publikum stattfinden.
Betriebe der kritischen Infrastruktur, also unter anderem Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste und Krankenhäuser sowie die Stomversorger, sollen ihre Pandemiepläne überarbeiten. Dabei steht im Fokus, wie sie trotz hoher Infektionszahlen innerhalb der Belegschaft einen geregelten Betrieb sicherstellen können.