Es wird definitiv keinen Lockdown mehr geben. Wir können ein neues Kapitel aufschlagen im Kampf gegen Corona – wegen des Impfstoffs.
Markus Söder gibt neue grundlegende Richtungsweisungen an – das gilt ab dem 2. September:
Die 3G-Regel bleibt der Hauptfokus!
Unabhängig von der Inzidenz gilt in Innenräumen das 3G-Prinzip mit Freiheiten für Geimpfte, Genesene und Getestete. Außerdem hat der bayerische Ministerpräsident verkündet, dass bei Veranstaltungen im Außenraum erst ab 1.000 Besuchern die 3G-Regel in Kraft tritt.
Die Inzidenz-Regelungen fallen weg!
Ab sofort gibt es eine sogenannte Krankenhausampel. Dafür wird in zwei Bereiche unterteilt:
- Die gelbe Warnstufe tritt in Kraft, wenn in einer Woche 1.200 Neuzugänge an Patienten coronabedingt Krankenhausbetten belegen. Dann müssen wieder ausschließlich FFP2 Masken getragen werden.
- Die rote Warnstufe ist erreicht, wenn 600 Intensivbetten mit Beatmungsgeräten vollbelegt sind.
Es gibt keine FFP2-Maskenpflicht mehr!
Ab jetzt sind auch medizinische Masken erlaubt. Allerdings ist ab der gelben Warnstufe wieder die FFP2-Maske Pflicht.
Es dürfen Clubs und Diskotheken öffnen!
Ab Oktober dürfen Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Der Einlass ist aber nur mit einem PCR-Test, geimpft oder genesen möglich.
Im privaten Raum gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr!
Private Treffen können künftig ohne Kontaktbeschränkungen stattfinden. Bei größeren Veranstaltungen, wie beispielsweise eine Hochzeit, muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden.
Ab sofort sind wieder alle Veranstaltungen möglich! Die Veranstaltungsleitung muss aber ab 1.000 Teilnehmern das Event mit dem Gesundheitsamt abstimmen. Dabei sind auch größere bzw. vollausgelastete Veranstaltungen nicht ausgeschlossen. Bei diesen trägt der Veranstalter die Verantwortung für einen ausreichenden Abstand der Besucher. Generell kann zwischen einer Vollauslastung oder einer kleineren Teilnehmerzahl entscheiden werden. Bei einer Vollauslastung gilt Maskenpflicht am Platz und grundsätzlich eine 3G-Regel für Innen.
Für den Gang in den Supermarkt oder den Einkaufsbummel gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Allerdings muss dabei nicht die 3G-Regel angewendet werden und die Beschränkung der Quadratmeterzahl wird aufgehoben.
Die Corona-Sperrstunde entfällt. Die 3G-Regel bleibt bestehen.
Nach den Ferien sollen Bayerns Schüler*innen wieder in den Präsenzunterricht. Um weiterhin eine Sicherheit zu gewährleisten bleibt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Über eine Quarantänepflicht wird zudem künftig im Einzelfall entschieden. So könnte diese beispielsweise verkürzt werden. Wenn in einem Raum mit einem Luftreiniger unterrichtet wurde, könnte sogar die ganze Quarantäne wegfallen. Schnelltests stehen den Schülern ebenfalls mehrmals wöchentlich zur Verfügung.
Es wird wieder umfassend Präsenzlehre an den Universitäten stattfinden können. Außerdem gibt es weiterhin kostenlose Tests für Studierende, die nicht geimpft oder genesen sind. Wenn in den Hörsälen kein Abstand von 1,50m eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht.