Der harte Lockdown wird verlängert – bis zum 31. Januar. Das haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel am Dienstag entschieden. Die Coronainfektionszahlen sind nach wie vor zu hoch.
Der harte Lockdown wird verlängert. Geschäfte und Dienstleistungen, die nicht der Grundversorgung gelten, müssen also nach wie vor geschlossen bleiben. Auch Betriebskantinen sollen teilweise geschlossen werden.
In allen Landkreisen mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 200 gilt ein eingeschränkter Bewegungsradius auf maximal 15 Kilometer vom Wohnort. Mit Wohnort ist die jeweilige Stadt gemeint, in der Sie wohnen, nicht die Wohn-Adresse. Ausnahmen sind triftige Gründe, wie Arztbesuche oder der Weg zur Arbeit. Dazu gehören aber nicht Einkaufen, Reisen und tagestouristische Ausflüge!
„Es geht im Kern darum, dass keine Tagesreisen und Ausflüge unternommen werden.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Zusätzlich gelten neue Kontaktbeschränkungen: Ähnlich wie im Frühjahr letzten Jahres sollen private Zusammenkünfte nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt sein. Bisher waren Treffen mit bis zu fünf Personen aus anderen Haushalten möglich.
Für die Rückkehr in die Schulen haben die Kultusminister am Montag ein Stufen-Modell erarbeitet. Demnach sollen zuerst die Klassen 1 bis 6 in den regulären Unterricht zurückkehren. In der zweiten Stufe sollen die Klassen7 bis 12 wieder im Wechsel von daheim und in der Schule unterrichtet werden. In der dritten Stufe soll es eine komplette Rückkehr zum regulären Unterricht geben.
Allerdings sind die Schulregelungen Ländersache. Am 6. Januar wird Ministerpräsident Söder den Weg für Bayern bekannt geben.
Bei der Einreise aus einem Risikogebiet gilt außerdem ab sofort eine Testpflicht sowie eine zehntägige Quarantäne. Mit einem negativen Corona-Test kann die Quarantäne ab dem 5. Tag beendet werden.
Das nächste Treffen zwischen Merkel und den Ministerpräsidenten findet dann am 25. Januar statt.
Mindestens 24 Stadt- und Landkreise in Bayern sind derzeit von einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen betroffen. Darunter fallen nach Daten des Robert Koch-Instituts (Stand: 5. Januar, 00.00 Uhr) etwa die Städte Nürnberg, Coburg, Hof, Bayreuth, Fürth und Landshut aber auch die Landkreise Berchtesgadener Land, Passau, Regen oder Deggendorf.
Bund und Länder verständigten sich am Dienstag in Berlin darauf, dass in Gebieten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen die Menschen in ihrer Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern vom Wohnort eingeschränkt werden. Gelten soll dies für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern – sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen dem Beschluss zufolge explizit keinen triftigen Grund dar.