Cannabispflanze. Foto: Britta Pedersen/Archiv
Das ist neu 02.04.2024

Cannabis ab jetzt legal: Was sich sonst noch im April 2024 ändert

Im April 2024 kommen wieder einige Neuerungen auf uns zu. Welche das sind und was dahinter steckt, lest ihr hier:

Qualifizierungsgeld

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden. Als Lohnersatz greift demnach ab dem 1. April ein Qualifizierungsgeld. Beschäftigte können damit in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beträgt die Höhe des Qualifikationsgeldes 60 Prozent des Nettogehalts. Bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67 Prozent.

Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme steigt wieder

Ab April wird auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz für Privathaushalte und auf Fernwärme wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Als Entlastungsmaßnahme hatte die Bundesregierung seit Oktober 2022 den Satz auf sieben Prozent gesenkt.

Cannabis-Besitz teilweise legal

Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum erlaubt werden.

Privat dürfen zuhause maximal drei Pflanzen angebaut werden. Spezielle Sicherheitsvorrichtungen sind erforderlich zum Schutz vor Diebstahl und damit Kinder nicht an die Pflanzen gelangen können. Eine Weitergabe an Dritte ist verboten. Im Kleingarten ist der Anbau von Cannabis nicht erlaubt.

Fahrerlaubnis: Neuer Fragenkatalog für die theoretische Prüfung

Ab April gibt es einen neuen Fragenkatalog für den Erwerb der Fahrerlaubnis. Einige Fragen werden gestrichen und neue kommen hinzu. Betroffen sind alle Fahrzeugklassen.

Neue Diesel-Kraftstoffe für nachhaltigeres Tanken

Diesel-Kraftstoffe mit den Bezeichnungen B10, XTL und HVO werden ab April neu zugelassen und können somit an den Tankstellen angeboten werden.

Hierfür stehen die neuen Kürzel:

B10: „B“ steht für Biodiesel und „10“ besagt, dass damit konventionellem Diesel bis zu 10 Prozent erneuerbarer Kraftstoff Biodiesel beigemischt sind.

XTL: X to Liquid – Das „X“ steht für eine variable Komponente, aus denen der paraffinische Diesel gewonnen werden kann.

HVO: Hydrotreated Vegetable OIL (hydriertes Pflanzenöl) wird an der Tankstelle auch als XTL ausgewiesen.

Verstärkte Radarkontrollen

Temposünder aufgepasst! In Bayern finden vom 15. bis zum 21. April wieder verstärkt Radarkontrollen statt. Haupttag soll Freitag, der 19. April 2024, sein. Kontrolliert wird den ganzen Tag über. Konkrete Uhrzeiten stehen noch nicht fest.

Amazon verkürzt Rückgabefrist

Ab dem 25. April gewährt Amazon für Elektronik-Artikel wie Kameras, Computer, Videospiele, etc. nur noch eine Rückgabefrist von 14 Tagen. Bisher galten 30 Tage. Für Artikel, die ab dem 25. März gekauft wurden, wird noch eine Übergangsfrist gewährt.

Kürzungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Bleiben Eltern nach der Geburt eines Kindes zu Hause, haben sie bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro Anspruch auf Elterngeld. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Monate nach Geburt des Kindes möglich.

Eintrittspreise für Venedig

Eines der Top-Reiseziele der Welt bittet ab dem 25. April bei Einreise an ausgewählten Terminen zur Kasse. Seit Jahren kämpft Venedig mit den Folgen des Massentourismus. Nun verlangt die Stadtverwaltung erstmals Eintrittsgebühren für Tagestouristen. Zunächst allerdings nur an 29 Testtagen zwischen April und Juli. Ab 2025 will Venedig dauerhaft Eintritt von Besuchern verlangen.

An diesen Tagen wird für Tagestouristen eine kostenpflichtige Reservierung erforderlich:

Die Gebühren werden jeweils von 8:30 Uhr bis 16 Uhr und nur für die besonders stark frequentierte Altstadt von Venedig fällig.

So viel kostet der Eintritt in die Altstadt von Venedig:

Reisende erhalten einen QR-Code, der bei einer Kontrolle vorzuweisen ist. Die Gebühr für Besucher beträgt fünf Euro. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

Im Falle eines Verstoßes können zwischen 50 Euro und 300 Euro Bußgeld fällig werden.

Touristen, die mindestens eine Übernachtung in einer Unterkunft in Venedig gebucht haben, sind von der Gebühr befreit und erhalten bei der Buchung in der Regel den QR-Code.

Sternschnuppen im April

Vom 16. bis 25. April flammen die Sternschnuppen des Lyriden-Stroms auf. Zehn bis zwanzig Sternschnuppen fallen in einer Geschwindigkeit von 50 Kilometer pro Sekunde vom Himmel. Die beste Zeit, um sie zu beobachten sind die Stunden von Mitternacht bis 4 Uhr morgens.

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