Generell ist jede Gemeinde für das Räumen und Streuen verantwortlich. Diese Pflichten können sie jedoch durch die Gemeindesatzung an die Eigentümer übertragen. Die Eigentümer wieder rum können das Schneeräumen an Drittanbieter (z.B. Hausmeisterservice) oder die Mieter weitergeben. Sollten Mieter für das Räumen und Streuen verantwortlich sein, muss dies ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein.
Die Gerichte sind sich auch einig: Abwesenheit befreit nicht von der Räum- und Streupflicht: Wer der Räumpflicht nicht nachkommen kann – aufgrund von Arbeit, Urlaub, Krankheit oder da man körperlich dazu nicht in der Lage ist – muss eine Vertretung organisieren! Ebenso entbindet ein Schild mit der Aufschrift „Betreten auf eigene Gefahr“ nicht von der Pflicht.
Der Gehweg vor dem Grundstück sowie die Wege zur Haustüre, zum Briefkasten zu den Mülltonnen und Stellplätzen sowie Garagen müssen vom Schnee befreit werden. Wichtig dabei ist, dass mind. zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeigehen können, sprich der freigeräumte Weg sollte eine Breite von mind. 1,20-1,50 Meter haben.
Generell gilt: Der geräumte Schnee muss auf das eigene Grundstück geschoben werden. Auf die Straße darf der Schnee nicht, denn sonst könnte der Verkehr beeinträchtigt werden. Auch zum Nachbarn darf der Schnee nur, wenn dieser damit auch einverstanden ist.
Die Räum- und Streupflicht gilt werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr. In diesen Zeiten müssen die Gehwege von Fußgängern gefahrlos benutzt werden können. Sonst droht eine Geldbuße. Auch kann es teuer werden, wenn Passanten ausrutschen, sich verletzten und Schmerzensgeld oder Schadensersatz (z.B. aufgrund von Verdienstausfall) verlangen.
Die gute Nachricht zuerst: Niemand muss den ganzen Tag mit der Schaufel draußen warten und jede Schneeflocke entfernen. Auch bei Dauerschneefall muss nicht ununterbrochen geräumt werden. Allerdings so oft, wie es für die Sicherheit der Fußgänger erforderlich ist.
Die Stadt sowie die Gemeinden empfehlen Sand, Splitt und Asche. Streusalz ist aufgrund der Salzionen schädlich für Pflanzen und daher in den meisten Fällen verboten.
Damit beim Schneeräumen nichts schief geht und die Anstrengung möglichst gering bleibt, finden Sie hier ein paar hilfreiche Tipps: