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14.12.2021

Sicher an Weihnachten und Silvester: Diese Corona-Regeln sind zu beachten!

2G-Regelung beachten beim Shopping und im Restaurant

Wer in der Stadt Geschenke für seine Liebsten kaufen möchte, kann dies aktuell nur unter strengen Auflagen tun: Denn in zahlreichen Geschäften gilt die 2G-Regelung – jeder der nicht geimpft oder genesen ist, muss also draußen bleiben.

Dies gilt allerdings nicht für Geschäfte des öffentlichen Bedarfs. Dazu zählen: Apotheken, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Drogerien, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Einzelhandel für Lebensmittel, Fahrradwerkstätten, Futtermittelmärkte, Getränkemärkte, Großhandel, Hörgeräteakustiker, Kfz-Werkstätten, Optiker, Poststellen, Reformhäuser, Reinigungen
Sanitätshäuser, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons, Wochenmärkte für Lebensmittel, Zeitungsverkauf  Wer also nicht geimpft ist und ein Geschenk abseits der Drogerie, des Supermarkts oder der Buchhandlung braucht, muss dies über das Internet bestellen.

Auch beim gemeinsamen Feiertags-Besuch im Lieblingsrestaurant gilt 2G. Sollten die Infektionszahlen insgesamt weiter steigen, soll es auch die Möglichkeit geben, Gaststätten komplett zu schließen.

Wie darf ich mit meiner Familie Weihnachten feiern?

Weihnachten im Jahr 2021 könnte auch einige Familien spalten – denn mit diesen Beschlüssen möchte die bayerische Regierung die Corona-Verbreitung eindämmen

Ungeimpfte dürfen an den Feiertagen nur mit dem eigenen Haushalt und bis zu zwei Personen eines weiteren Haushaltes feiern. Dies gilt auch dann, wenn Familien zusammenkommen wollen, in der nur eine einzige Person ungeimpft ist.

Anders bei Familien, bei denen jede Person entweder geimpft der genesen ist. Hier gelten nämlich keinerlei Beschränkungen. In Bayern schließt diese Regelung alle Personen bis zu einem Alter von 12 Jahren und 3 Monaten ein.

Silvester: Versammlungsverbot und keine Feuerwerke

Am 31.12. sowie am 1.1. werden Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten sein – eine weitere Maßnahme, um die Verbreitung von Corona zu stoppen.

Auch auf das Schießen von Feuerwerk werden Sie dieses Jahr verzichten müssen. Denn in Bayern wird es keine Feuerwerkskörper zu kaufen geben – das hat das bayerische Kabinett nämlich verboten. Der Grund für diese Regelung ist, dass sich durch die Böllerei niemand verletzen soll und sich das ohnehin schon stark überlastete Krankenhaus-Personal so um keine zusätzlichen Patienten kümmern muss.

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