Bei der Sozialwahl geht es um wichtige Entscheidungen zum Thema Gesundheit und Rente. Doch was steckt genau dahinter und was müsst ihr darüber wissen? Wir haben für euch alle Infos zusammengetragen.
Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Dabei wählen Versicherte und Rentner:innen die höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Das gewählte Gremium trifft dadurch die wichtigen Grundsatzentscheidungen für Renten- und Krankenversicherte.
Dabei ist bei den Krankenkassen das Gremium der Verwaltungsrat sowie bei allen anderen Sozialversicherungen die Vertreterversammlung.
Am 31. Mai 2023 findet die Sozialwahl für etwa 52 Millionen Menschen statt. Im Juni 2023 sollen dann die Ergebnisse feststehen.
Abstimmen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und die Mitglieder der fünf Ersatzkassen Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und Handelskrankenkasse HKK, sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund sind.
Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei der Krankenkasse Beitrag einzahlt, darf sogar zweimal abstimmen.
Alle Wahlberechtigten können die Wahlunterlagen per Post zu senden, oder auch erstmals online wählen. Dafür scannt ihre den QR-Code, den ihr auf euren Wahlunterlagen findet. Eure Identität könnt ihr per Versicherungsnummer auf der Gesundheitskarte oder mit dem Personalausweis nachweisen. Allerdings muss dafür die Online-Funktion aktiviert sein.
Es steht keine politische Partei zur Wahl, sondern es werden die Vertreter:innen der Sozialen Selbstverwaltung gewählt. Folglich gibt es eine Liste mit Kandidierenden. Diese sind selbst Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer der fünf Krankenkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und HKK. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze bekommt sie in dem jeweiligen Sozialparlament.
Neu ist 2023 ein Frauenquote von 40 Prozent.