Die Steuererklärung ist für viele ziemlich verwirrend und oftmals ist unklar, was man überhaupt absetzen kann. Seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht. Aus diesem Grund sollten alle Belege aufbewahrt werden, das das Finanzamt diese einfordern kann. Wir verraten euch, auf was ihr achten könnt.
Die zumutbare Belastung hängt vom Jahreseinkommen, Familienstand und der Anzahl der eigenen Kinder ab. Diese beträgt zwischen einem und sieben Prozent der Gesamteinkünfte.
Hier sind Beispiele für außergewöhnliche Belastungen:
Das sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem beruf entstehen. Diese werden vom Arbeitgeber erstattet.
Beispiele hierfür sind:
Private Ausgaben können unter gewissen Bedingungen als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Arbeitnehmer und Beamte können jährlich bis zu 1.900 Euro absetzen. Selbstständige können bis zu 2.800 Euro pro Jahr geltend machen.
Hier sind einige Beispiele absetzbare Sonderausgaben:
Am 2. September 2024 muss die Steuererklärung für den Zeitraum 2023 beim Finanzamt eingegangen sein. Da der eigentliche Abgabetermin, der 31. August, auf ein Wochenende fällt.