Wenn die Temperaturen steigen, kann die Arbeit im Büro oder in der Werkstatt zur Qual werden. Wir erklären, ob Beschäftigte die Arbeit einstellen dürfen und geben Tipps für heiße Tage im Betrieb.
Während die Hitze am See oder im eigenen Garten genossen werden kann, stellt sie am Arbeitsplatz eine Herausforderung dar. Hohe Temperaturen belasten die Gesundheit, vermindern Konzentration und Leistungsfähigkeit und führen oft zu Kopfschmerzen und Übelkeit.
Laut Paragraf 3 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) und Ziffer 3.5 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) muss in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen. Die ASR A3.5 definiert drei Temperaturschwellen: 26, 30 und 35 Grad Celsius.
Ventilatoren und mobile Klimageräte können Abhilfe schaffen, sollten jedoch mit Bedacht eingesetzt werden, um Zugluft und Staubaufwirbelungen zu vermeiden. Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sollten möglichst mit HEPA-Filtern und hohem Außenluftanteil betrieben werden.
Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, kann dieser beim Arbeitsschutz mitbestimmen und Regelungen zur Arbeitszeitverteilung treffen. Bei Problemen sollten Beschäftigte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.