Update: 13.06 Uhr
Soeben ist das Urteil gefallen. Das Amtsgericht München hat den Lokführer zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Kammer – bestehend aus einem Richter und zwei Schöffenrichtern – sprach ihn der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung in 51 Fällen schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 14. Februar 2022 trotz eines roten Signals am S-Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn losgefahren war. Der Zug kollidierte in der Folge mit einer entgegenkommenden S-Bahn. Ein 24 Jahre alter Mann starb, dutzende Menschen wurden verletzt. Der 56-Jährige hatte sich vor Gericht für seine Tat entschuldigt.
Nach nur zwei Verhandlungstagen werden im Prozess um das tödliche S-Bahn-Unglück von Schäftlarn am Amtsgericht München am Donnerstag (09.30 Uhr) die Plädoyers und das Urteil erwartet.
Angeklagt ist ein 56 Jahre alter Lokführer. Er hatte den Ermittlungen zufolge am 14. Februar 2022 ein rotes Signal und Vorschriften missachtet. Sein Zug kollidierte in der Folge mit einer entgegenkommenden S-Bahn. Der Mann hatte in dem Verfahren angegeben, er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Er wisse nicht, warum er sich so verhalten habe. Zugleich nahm er die Schuld auf sich. Es sei ihm unerklärlich, wie das geschehen konnte. Es tue ihm alles so leid, wiederholte der Mann mehrfach, während er immer wieder mit den Tränen kämpfte.
Bei dem Zusammenstoß der beiden S-Bahnen am Valentinstag 2022 gegen 16.35 Uhr – mitten im Berufsverkehr – war ein 24 Jahre alter Mann getötet worden. Dutzende Menschen wurden teils schwer verletzt, darunter auch der angeklagte Triebfahrzeugführer und sein Kollege aus der entgegenkommenden S-Bahn. Dieser überlebte fast wie durch ein Wunder, der Führerstand war völlig zerstört. Die Triebwagen wurden bei dem Zusammenprall teils aus den Gleisen gehoben, der Schaden belief sich auf sieben Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 51 Fällen sowie vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vor. Auf fahrlässige Tötung stehen bis zu fünf Jahre Haft. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft zu einem Schöffengericht aus einem Richter und zwei Schöffen angeklagt. Es kann eine Haftstrafe bis zu maximal vier Jahren verhängen.
Im Prozess um ein tödliches S-Bahn-Unglück in Schäftlarn bei München hat die Staatsanwaltschaft zwei Jahre und neun Monate Haft für den angeklagten Lokführer verlangt. Der 56-Jährige habe gröbst pflichtwidrig gehandelt, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Schöffengericht in München. Sein Verteidiger Stephan Beukelmann plädierte hingegen auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Quelle: dpa