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So verhaltet ihr euch richtig 11.08.2023

Unfall im Ausland: Das müsst ihr beachten

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall im Ausland?

Der erste Schritt: Entfernt euch nicht vom Unfallort. Des Weiteren sichert die Unfallstelle. Heißt Warnblinklicht einschalten, Warnweste überziehen und Warndreieck aufstellen. Wenn nötig, helft verletzten Personen und ruft dann umgehend über die europaweit geltende Nummer 112 den Rettungsdienst.

Tauscht auch unbedingt Daten mit den Unfallgegner aus. Kennzeichen, Name, Adresse, Versicherungsgesellschaft und -nummer. Notiert auch die Kontaktdaten von möglichen Zeugen und fotografiert den Ausweis des andern Fahrzeughalters.

Telefoniert mit eurer Versicherung, falls euer Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist.

Das sollte beim Unfall immer griffbereit sein:

Grüne Karte: Wofür brauche ich sie?

Die Grüne Karte wird kostenlos von der eigenen Kfz-Versicherung ausgegeben. Sie dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Darauf stehen alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung.

In den Mitgliedsstaaten der EU sowie der Schweiz, Serbien, Norwegen, Island, Montenegro und Liechtenstein wird dieser Nachweis bei einem Unfall nicht mehr benötigt, kann aber hilfreich sein. In Ländern wie z.B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei und Nordmazedonien ist die Grüne Karte verpflichtend.

Wann sollte ich die Polizei rufen?

Grundsätzlich gilt: Immer wenn jemand verletzt ist. Zudem solltet ihr die Polizei rufen, wenn der Sachschaden hoch ist und ihr euch nicht mit dem Unfallgegner einigen könnt. Auch wenn kein Versicherungsnachweis vorliegt oder Unfallflucht besteht.

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