Im Fall des Verdächtigen von Aschaffenburg war der Mann an zwei verschiedenen Gerichten zu Geldstrafen verurteilt worden. Die erste Geldstrafe zahlte er nicht, weshalb er am 23. Dezember 2024 eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten sollte – was er aber nicht tat.
In der Zwischenzeit sei zudem das zweite Urteil mit Geldstrafe rechtskräftig geworden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Deshalb habe das Amtsgericht Schweinfurt erst über eine Gesamtstrafe entscheiden müssen – was aber «unter anderem wegen zwingend erforderlicher Zustellungen und Übersetzungen» bisher nicht erfolgte. So blieb der 28-Jährige bis zum 22. Januar auf freiem Fuß – was aber mit Blick auf die Gerichtsverfahren auch der Fall gewesen wäre, wenn er seine Geldstrafen wie gefordert bezahlt hätte.