„Von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, ist wohl die bekannteste Faustregel. Im Oktober werden die Winterreifen aufgezogen und um Ostern die Sommerreifen.
Natürlich sollte diese Regel als grobe Richtlinie verstanden werden. Achtet unbedingt auf die Wetterverhältnisse und Temperaturen. Besonders bei Schneefall und Glätte gilt Winterreifenpflicht.
Abgesehen von der „O-bis-O-Regel“ spielt auch die Profiltiefe der Reifen eine wichtige Rolle. Ist diese nicht mehr ausreichend gegeben, verringert sich dadurch die Haftung. Dadurch erhöht sich bei Starkregen das Risiko für Aquaplaning. Aus diesem Grund ist eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorgegeben. Hier findet ihr weitere Infos.