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Kein Fleisch und Tanzverbot 05.04.2023

Was ist am Karfreitag verboten?

Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag und hat als sogenannter "stiller Feiertag" eine besondere religiöse Bedeutung für Christen. Es ist üblich, dass an diesem Tag bestimmte Aktivitäten und Verhaltensweisen vermieden werden, um den Gedenktag angemessen zu respektieren.

Tanzverbot und keine laute Musik am Karfreitag

In Deutschland gibt es an Karfreitag ein sogenanntes Tanzverbot, das bedeutet, dass öffentliche Veranstaltungen, bei denen getanzt wird, verboten sind. Auch laute Musik und andere unterhaltende Veranstaltungen können eingeschränkt sein: so sind zum Beispiel Zirkusveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Wochenmärkte untersagt. Das Ziel ist es, den Tag als stillen, respektvollen Tag zu wahren. Auch im Kino und Fernsehen gibt es spezielle Regelungen: Filme, die das "religiös sittliche Empfinden" verletzen, dürfen am Karfreitag nicht gezeigt werden.

Ist an Karfreitag Alkohol und Fleisch verboten?

Darüber hinaus ist in einigen Bundesländern der Verkauf von Alkohol begrenzt oder komplett verboten. Auch der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen kann an diesem Tag eingeschränkt oder verboten sein. Es ist auch üblich, dass Christen an diesem Tag auf Fleischgerichte verzichten, um die Opferbereitschaft Christi zu respektieren. Allerdings ist das kein offizielles Verbot.

Was hat am Karfreitag 2023 geöffnet?

Wie sieht es mit den Öffnungszeiten von Geschäften und anderen Einrichtungen am Karfreitag aus? In Bayern gilt: Geschäfte, die keine Lebensmittel oder Blumen verkaufen, müssen an Karfreitag in der Regel geschlossen bleiben. Geschäfte, die Lebensmittel, Blumen oder Artikel für den täglichen Bedarf verkaufen, können unter bestimmten Bedingungen geöffnet sein, wie z.B. begrenzte Öffnungszeiten oder verminderte Verkaufsfläche. Tankstellen, Apotheken, Restaurants und Cafés können in der Regel geöffnet bleiben, aber der Alkoholausschank ist beschränkt. Die genauen Regelungen und Ausnahmen unterscheiden sich jedoch von Gemeinde zu Gemeinde und von Landkreis zu Landkreis.

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