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19.12.2022

Weihnachtstrinkgeld: Was Sie beachten müssen

Paketzusteller hetzen von Tür zu Tür, die Wartezimmer beim Hausarzt sind überfüllt und die Kellner sind im Dauerstress. Da wollen sich viele Bürger, gerade in der Weihnachtszeit, bei den Dienstleistern bedanken. Gerne mit Trinkgeld oder Geschenken. Doch ist das überhaupt erlaubt? Und wenn ja, wie viel? Wir haben Ihnen die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Wie viel Trinkgeld ist erlaubt?

Einen festgelegten Wert für Sach- oder Geldgeschenke gibt es nicht. Je nach Branche kann es sehr unterschiedlich sein, ob Angestellte überhaupt etwas annehmen dürfen, und wenn ja, wie viel. Wichtig ist, dass das Geschenk immer bedingungslos sein soll. Heißt, eine Gegenleistung darf nicht erwartet werden. Denn sonst könnte das als Bestechung angesehen werden. Viele Betriebe haben eine Obergrenze für Trinkgeld festgelegt, an der Sie sich orientieren können.

Für wen ist was angemessen?

Die folgenden Beispiele sind Möglichkeiten, wem Sie zur Weihnachtszeit "Danke" sagen können und wie viel Trinkgeld angemessen ist.

Postboten

Wenn Sie dem Paketboten für seine Mühen mit einem kleinen Trinkgeld danken möchten, können Sie sich an einem Wert zwischen 5 bis 10 Euro orientieren. Dies kann natürlich angepasst werden. Zum Beispiel bei einer Lieferung eines besonders schweren Pakets.

Wie viel jedoch von den jeweiligen Zustellern angenommen werden darf, hängt immer vom Unternehmen ab.

Bei DHL dürfen Paketboten Trinkgeld bis zu 25 Euro annehmen.

Bei Hermes liegt der Höchstbetrag bei 10 Euro.

Auch Zustellern von DPD ist es erlaubt Trinkgeld anzunehmen. Hier liegt der Maximalbetrag bei 9,50 Euro.

Arztpraxen

Patienten möchten auch gerne der Praxis ihres Vertrauens eine Freude machen. Geschenke wie zum Beispiel eine Schachtel Pralinen oder einem Geschenkkorb sind in der Regel unproblematisch. Mediziner sollten allerdings beachten, dass Präsente ab einem Wert von 10 Euro der Einkommensteuerpflicht unterliegen können. Im öffentlichen Dienstrecht gelten Zuwendungen von über 25 Euro als genehmigungspflichtig.

Reinigungskräfte

Auch Reinigungskräfte freuen sich darüber, wenn ihre Arbeit honoriert wird. Je nach Zufriedenheit und Budget können Sie hier 10 bis 20 Euro geben. Alternativ sind auch beispielsweise eine gute Flasche Wein oder Pralinen angemessen.

Gastronomie

Hier gilt die Faustregel: Zwischen 5 und 10 Prozent der Rechnungssumme sind als Trinkgeld angemessen. Sollte der Service allerdings besonders herausstechen, können Sie das nach Belieben aufstocken. 

Friseur

Wer seinem Stammfriseur zu Weihnachten etwas Gutes tun will, kann ihn mit einem Geldbetrag zwischen 5 und 10 Euro beschenken. Für ein persönliches Geschenk eignet sich vor allem Kuchen, Plätzchen oder ein Blumenstrauß.

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