Wiesn-Wirt Lorenz Stiftl will mit einem neuen Rechtsstreit erreichen, dass er den Namen und das Bild des auf einem Fass tanzenden Biermadls doch noch verwenden darf. Ende Februar hatte ihm das München Landgericht I genau das verboten. Unterdessen hat auch die Traunsteiner Münchner Kindl Brauerei geklagt und hat Ansprüche auf den Namen angemeldet.
Gegen das Verbots-Urteil hat der Festwirt Stiftl Berufung eingelegt. Heute (10.11.22) ist das Thema wieder vor dem Münchner Landgericht I.
Der Wiesn-Wirt hatte sich das Bild und den Namen „Schützenliesl“ 2015 als Marke schützen lassen. Das Landgericht befand im Februar aber, dass die Marke verfallen sei. Die Begründung: Der Wirte habe die Marke fünf Jahre lang nicht oder nur kaum genutzt. Der Versuch ein „Schützenliesl“-Festzelt auf der Wiesn 2017 und 2019 zu etablieren, war erfolglos. Die Münchner Kindl Brauerei hatte sich die Marke 2016 eintragen lassen, um das Bild des Biermadls für ihr Bier zu verwenden.
Die berühmte „Schützenliesl“ wurde von Friedrich August von Kaulbach gemalt. Das Original des Bildes gehört der Königlich Privilegierten Hauptschützengesellschaft München.