Allgemeine Geschรคftsbedingungen

1. Fรผr alle Hรถrfunk-Werbeauftrรคge (Spotwerbung, Sonderwerbeformen etc.) gelten ausschlieรŸlich die folgenden Geschรคftsbedingungen sowie die jeweils geltende Preisliste, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde. Fรผr jegliche sonstigen Auftrรคge gelten diese Allgemeinen Geschรคftsbedingungen in entsprechender Weise.

2. Auftrรคge werden erst nach schriftlicher Bestรคtigung durch die Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft mbH (โ€žRadio Arabella Bayernโ€œ) verbindlich. Auftrรคge von Werbeagenturen werden nur fรผr genau namentlich genannte Werbungtreibende angenommen. Die Werbung fรผr mehr als einen Werbungstreibenden innerhalb eines Werbeauftrags (Verbundwerbung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Radio Arabella Bayern. Alle Angebote behalten ihre Gรผltigkeit maximal 90 Kalendertage nach Ausfertigung.

3. Radio Arabella Bayern behรคlt sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsรคtzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Auftrรคgen behรคlt sich Radio Arabella Bayern vor, einzelne Ausstrahlungen wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts oder der technischen Form zurรผckzuweisen. Die Grรผnde der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. In diesen Fรคllen hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Rรผckzahlung bereits geleisteter Zahlungen, soweit sie noch nicht durch Ausstrahlung von Werbesendungen verbraucht sind. Weitergehende Ansprรผche sind ausgeschlossen. Fรผr Schadensersatzansprรผche gilt Ziffer 10. Erfolgt die Zurรผckweisung eines Auftrags oder von Sendeunterlagen aus Grรผnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat er unverzรผglich fรผr entsprechenden Ersatz zu sorgen. Ansonsten bleibt es bei der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers.

4. Auftrรคge werden grundsรคtzlich als Festauftrรคge angenommen. Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von Radio Arabella Bayern vor der ersten Ausstrahlung zurรผcktreten. Das Rรผcktrittsersuchen muss spรคtestens acht Wochen vor dem ersten Tag der Ausstrahlung bei Radio Arabella Bayern eingehen. Ein Anspruch auf Rรผcktritt besteht auch bei Einhaltung dieser Frist nicht. Auch im Falle des aus Kulanz seitens Radio Arabella Bayern gewรคhrten Rรผcktritts sind folgende Storno-Gebรผhren zu bezahlen: bis zu sechs Wochen vor Vertragsbeginn 30 % des Auftragswerts, bis zu vier Wochen vor Vertragsbeginn 70 % des Auftragswerts, danach 100 % des Auftragswerts.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Unterlagen fรผr die Werbespots inklusive Einschalt-sowie Motivplรคne und Tontrรคger rechtzeitig, mindestens sieben Werktage vor dem jeweiligen Sendetermin Radio Arabella Bayern zur Verfรผgung zu stellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf รœberprรผfung der Sendeunterlagen durch Radio Arabella Bayern besteht nicht. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig vorlagen oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet wurden, wird die vereinbarte Sendezeit voll in Rechnung gestellt. Bei fernschriftlich oder fernmรผndlich durchgegebenen Texten trรคgt der Auftraggeber das Risiko fรผr etwaige รœbermittlungsfehler.

6. Soweit Radio Arabella Bayern fรผr den Auftraggeber die Produktion von Werbespots vornimmt, werden alle anfallenden Fremdkosten, wie z.B. fรผr Texter, Agentur, etc. sowie die mit dem Auftraggeber fรผr die Werbespotproduktion vereinbarte Vergรผtung, getrennt in Rechnung gestellt. Die Produktionskosten sind sofort zur Zahlung fรคllig. Urheber-, Leistungsschutz-und sonstige Rechte, die im Rahmen der Werbespotproduktion entstehen, werden dem Auftraggeber nur insofern zur Nutzung รผbertragen, wie er sie im Rahmen des Auftrags zur Nutzung des Werbespots benรถtigt. Weitergehende Nutzungsrechtรผbertragungen sind damit nicht verbunden.

7. Der Auftraggeber trรคgt die volle Haftung fรผr den Inhalt und die rechtliche Zulรคssigkeit seiner Werbesendungen und stellt Radio Arabella Bayern von allen wie auch immer gearteten Ansprรผchen Dritter, insbesondere von werbe-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Ansprรผchen, frei. Der Auftraggeber bestรคtigt mit der Auftragserteilung, dass er รผber sรคmtliche zur Verwertung und Nutzung im Hรถrfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die auf dem von ihm gestellten Tontrรคgern oder sonstigen Unterlagen ruhen, mit Ausnahme der Senderechte fรผr GEMA-Repertoire, verfรผgt und sie zur Auftragsdurchfรผhrung รผbertragen kann. Er รผbertrรคgt Radio Arabella Bayern sรคmtliche fรผr die Vertragserfรผllung erforderlichen Nutzungsrechte an dem Gegenstand des Werbeauftrags, und zwar zeitlich, รถrtlich und inhaltlich in dem fรผr die Durchfรผhrung des Auftrags erforderlichen Umfang. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fรผr die Abrechnung mit GEMA/GVL erforderlichen Angaben mitzuteilen. Im Zusammenhang mit Werbeeinschaltungen des Auftraggebers evtl. anfallende GEMA bzw. GVL-Gebรผhren werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

8. Die vereinbarten Sendezeiten oder sonstigen Termine werden nach Mรถglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewรคhr fรผr die Sendung in bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden โ€“ es sei denn, sie sind ausschlieรŸlich verlangt und von Radio Arabella Bayern schriftlich bestรคtigt worden.

9. Soweit Werbesendungen mit erheblicher technischer Minderqualitรคt ausgestrahlt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung im entsprechenden Verhรคltnis zum MaรŸ der qualitativen Beeintrรคchtigung. Vor einer Minderung ist Radio Arabella Bayern zu einer Ersatzausstrahlung berechtigt. Der Auftraggeber hat Radio Arabella Bayern schriftlich zur Ersatzausstrahlung aufzufordern und dabei eine angemessene Frist zu setzen. Verstreicht diese Frist oder ist die Werbesendung erneut nicht ordnungsgemรครŸ im Sinne von Satz 1, so hat der Auftraggeber das Recht zur Zahlungsminderung. Soweit der Auftrag in beiden Fรคllen gรคnzlich ausgefallen ist, ist der Auftraggeber zur Rรผckgรคngigmachung des Auftrags berechtigt. Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot unverzรผglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine VertragsgemรครŸheit hin zu prรผfen und Radio Arabella Bayern alle offensichtlichen Mรคngel binnen zwei Wochen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterlรคsst der Auftraggeber die Anzeige, so entfallen sรคmtliche Ansprรผche. Fรคllt eine Werbesendung aus programmlichen oder technischen Grรผnden oder aufgrund hรถherer Gewalt aus, so wird sie nach Mรถglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt.

10. Fรผr Schรคden, die nicht Personenschรคden sind, haftet Radio Arabella Bayern, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlรคssigkeit der jeweiligen gesetzlichen Vertreter und Gehilfen. Bei der fahrlรคssigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren adรคquaten Schaden begrenzt. Im รœbrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulรคssig, begrenzt auf die Hรถhe des jeweiligen Nettoauftragswerts.

11. Die Sendeauftrรคge werden am Monatsende nach Ausstrahlung in Rechnung gestellt, wobei sich die vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gรผltigen Mehrwertsteuer verstehen. Die Rechnung ist ohne Abzรผge sofort zur Zahlung fรคllig. Bei jeglichem Zahlungsverzug ist Radio Arabella Bayern berechtigt, die weitere Durchfรผhrung des Auftrags zurรผckzustellen bzw. neue Auftrรคge nicht auszufรผhren, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprรผche herleiten kann. Im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.

12. Erfรผllungsort und Gerichtsstand ist Mรผnchen.

13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die รผbrigen Bestimmungen gleichwohl. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung gilt dasjenige, was die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit vereinbart hรคtten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

Zusรคtzliche Geschรคftsbedingungen fรผr Online-Werbeschaltungen

1. Fรผr alle Vertrรคge รผber die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere im Internet, zum Zwecke der Verรถffentlichung und Verbreitung, auf den Websites von Radio Arabella Bayern gelten ausschlieรŸlich die folgenden zusรคtzlichen Geschรคftsbedingungen.

2. Werbemittel im Sinne dieser Geschรคftsbedingungen kรถnnen aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen:
โ€“ Bildern, Texten, Tonfolgen und Bewegtbildern;
โ€“ aus einer sensitiven Flรคche, die beim Anklicken eine Verbindung zu Inhalten herstellt, die unter einer anderen Online-Adresse gespeichert sind, die vom Auftraggeber vorgegeben wird (Link).
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet.

3. Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung fรผr die Platzierung der Werbemittel zugrunde liegt, werden die Werbemittel im Einvernehmen der Parteien platziert. Ist ein solches Einvernehmen nicht herstellbar oder sind die Vorstellungen des Auftraggebers nicht zu realisieren, entscheidet Radio Arabella Bayern nach billigem Ermessen unter grรถรŸtmรถglicher Berรผcksichtigung der Interessen des Auftraggebers รผber die Platzierung. Fรผr die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschlieรŸlich die Formate in Frage, die in der jeweils gรผltigen Preisliste ausgewiesen sind.

4. Mit Erteilung des Auftrags รผbertrรคgt der Auftraggeber an Radio Arabella Bayern alle fรผr die Nutzung des Werbemittels, bzw. fรผr die vereinbarte werbliche Verรถffentlichung in Online- Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte, insbesondere das Recht zur รถffentlichen Zugรคnglichmachung, Vervielfรคltigung, Verbreitung, รœbertragung, Sendung, Abรคnderung, Speicherung und Datenbanknutzung, ohne jede rรคumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschrรคnkung.

5. Ein von Radio Arabella Bayern zu vertretender Fehler oder Mangel in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei โ€“ Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware;
โ€“ Stรถrungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber;
โ€“ Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten;

โ€“ unvollstรคndigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste;
โ€“ Ausfall eines Ad-Servers, der nicht lรคnger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

6. Ergรคnzend zu diesen zusรคtzlichen Geschรคftsbedingungen gelten auch fรผr Online-Werbeschaltungen die vorstehend abgedruckten Allgemeinen Geschรคftsbedingungen entsprechend, insbesondere auch in Bezug auf Gewรคhrleistungsbestimmungen.


Allgemeine Geschรคftsbedingungen fรผr Events der Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft mbH

Diese Allgemeinen Geschรคftsbedingungen gelten fรผr die Leistungen der Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft mbH (Paul-Heyse-Str. 2-4, 80336 Mรผnchen; nachfolgend โ€žRadio Arabella Bayernโ€œ genannt), die vom Kunden fรผr den Bereich Event beauftragt werden. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Mit Beauftragung von Radio Arabella Bayern durch den Kunden erkennt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschรคftsbedingungen an.

1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Kunde beauftragt Radio Arabella Bayern mit den Vertragsleistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots von Radio Arabella Bayern. In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf die Planung, Durchfรผhrung und Begleitung von Veranstaltungen (Events).
1.2. Es ist Radio Arabella Bayern gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unterauftrรคge an Dritte zu vergeben. GemรครŸ dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang tritt Radio Arabella Bayern gegenรผber Dritten als Generalunternehmer auf. Der Abschluss der Einzelvertrรคge erfolgt - wenn nicht anders schriftlich vereinbart - unmittelbar zwischen Radio Arabella Bayern und den Dritten. Um eine reibungslose Durchfรผhrung des Auftrages zu gewรคhrleisten, verpflichtet sich der Kunde, die Kommunikation mit Dritten ausschlieรŸlich durch Radio Arabella Bayern erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss von Radio Arabella Bayern ist nicht vorgesehen. Der Kunde verpflichtet sich, Subunternehmer oder Lieferanten, insbesondere Moderatoren, Kรผnstler und spezialisierte Dienstleister, die ihm รผber die Geschรคftsbeziehung zu Radio Arabella Bayern bekannt gemacht werden, auch nach Abschluss des Vertragsverhรคltnisses fรผr eine Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Geschรคftsverhรคltnisses weder direkt noch รผber Dritte zu kontaktieren und zu beauftragen. VerstรถรŸt der Kunde gegen diese Pflicht, so steht Radio Arabella Bayern ein Anspruch auf Schadensersatz in Hรถhe von 50% der an den jeweiligen Unternehmer/Kรผnstler geleisteten Vergรผtung gegen den Kunden zu.

Durchfรผhrung der Vertragsleistungen
2.1. Die Durchfรผhrung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und Radio Arabella Bayern. Radio Arabella Bayern wird den Kunden รผber den Stand der Vorbereitung und die Durchfรผhrung der Leistungen informieren. Ist eine Partei mit der Arbeitsweise und dem Verhalten der anderen Partei in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies der anderen Partei unverzรผglich schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten die Arbeitsweise und das Verhalten der anderen Partei als vertragsgemรครŸ.

2.2. Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene ร„nderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sรคmtliche zusรคtzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewรผnschten ร„nderungen ergeben, sind vom Kunden zu รผbernehmen. ร„nderungen kรถnnen zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen fรผhren, fรผr Radio Arabella Bayern nicht einsteht.

2.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfรผllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und fรผr Radio Arabella Bayern kostenlos erbracht werden.

2.4. Der Kunde hat im Falle des Leistungsverzugs von Radio Arabella Bayern dieser schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, um den Verpflichtungen nachzukommen. Sollte Radio Arabella Bayern diesen Termin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Auftrag fristlos zu kรผndigen bzw. vom Vertrag    zurรผckzutreten.

2.5. Bis zum Zeitpunkt der Kรผndigung bzw. des Rรผcktritts erbrachte Teilleistungen Radio Arabella Bayern sind entsprechend zu vergรผten.

2.6. Im Falle einer durch รคrztliches Attest belegten Krankheit von Moderatoren oder Kรผnstlern oder im Fall eines Ausfalls eines Moderators oder Kรผnstlers durch hรถhere Gewalt, wird Radio Arabella Bayern kurzfristig einen gleichwertigen Ersatz organisieren. Ein Anspruch auf Kostenreduktion oder Schadensersatz entsteht hierdurch gegenรผber Radio Arabella Bayern nicht.

Geheimhaltung
3.1. Beide Parteien behandeln Geschรคfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht รถffentlich zugรคnglich sind, vertraulich.

3.2. Radio Arabella Bayern verpflichtet Dritte, die zur Erfรผllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung nach Absatz 1.

Copyright/Urheberrecht
4.1. Das Urheberrecht an allen von Radio Arabella Bayern oder von ihr beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im vereinbarten Vertragsumfang genutzt werden. Dies gilt auch fรผr Angebotsunterlagen, Abbildungen, Graphiken, Konzepte und Strategievorschlรคge. Vervielfรคltigungen sind nur mit ausdrรผcklicher vorheriger Zustimmung von Radio Arabella Bayern zulรคssig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von Radio Arabella Bayern oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum von Radio Arabella Bayern , auch wenn sie dem Kunden berechnet werden.

4.2. Bezรผglich der Ausfรผhrung von Auftrรคgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen รผbernimmt dieser die Gewรคhr dafรผr, dass durch die Herstellung und  Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgefรผhrten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Radio Arabella Bayern ist nicht verpflichtet nachzuprรผfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehรคndigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen kรถnnen. Insoweit ist der Auftraggeber verpflichtet, Radio Arabella Bayern von allen etwaigen Schadensersatzansprรผchen Dritter sofort freizustellen und fรผr alle Schรคden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.

4.3. Radio Arabella Bayern ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrundinformationen รผber das Projekt zum Zweck der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.

4.4. Radio Arabella Bayern darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken รถffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde widerspricht einer solchen Nutzung schriftlich.

4.5. Bearbeitung oder Verรคnderung der von Radio Arabella Bayern gestalteten Vertragsleistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung von Radio Arabella Bayern zulรคssig.

4.6. Nutzungsrechte fรผr vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgefรผhrte Entwรผrfe verbleiben bei den Urhebern. Nutzt der Kunde Konzepte, die eine geistige, kรผnstlerische oder sonstige Schรถpfung von Radio Arabella Bayern oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, auรŸerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu angemessenen Bedingungen zu treffen.

Gewรคhrleistung und Haftung
5.1. Fรผr die Erfรผllung der nach diesem Vertrag und sรคmtlicher Auftrรคge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet Radio Arabella Bayern mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlรคssigkeit.

5.2. Radio Arabella Bayern haftet nicht und รผbernimmt keine Gewรคhrleistung fรผr Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbarten Leistungsumfang gem. 1. eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzรผglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprรผche sind ausgeschlossen.

5.3 Mรคngel an den Vertragsleistungen sind Radio Arabella Bayern unverzรผglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass sรคmtliche Mรคngel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Sofern Radio Arabella Bayern den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht mรถglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kรผndigen bzw. vom Vertrag zurรผcktreten. Schadenersatzansprรผche bestehen im รœbrigen nur, soweit der Schaden vorsรคtzlich oder grob fahrlรคssig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung von Kardinalpflicht handelt, bei denen Radio Arabella Bayern nur fรผr den bei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.

5.4. Soweit das Gesetz keine Gewรคhrleistungsrechte (Rรผcktritt, Minderung) vorsieht, bleiben die Schadenersatzsprรผche des Kunden auf Vorsatz und grobe Fahrlรคssigkeit beschrรคnkt.

5.5. Radio Arabella Bayern tritt, soweit nicht ausdrรผcklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde รผbernimmt als Veranstalter die Verantwortung fรผr sรคmtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenรผber jedermann.

5.6. Der Kunde ist verpflichtet, alle Auflagen gemรครŸ der Verordnung รผber den Bau und Betrieb von Versammlungsstรคtten (Versammlungsstรคttenverordnung -VStรคttV-) einzuhalten.

5.7. Der Kunde verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung fรผr Personen - und Sachschรคden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschlieรŸen oder eine entsprechende Police vorzulegen.

Entschรคdigungs- und Schadenersatzansprรผche bei Vertragsrรผcktritt (Stornierungskosten)
6.1. Bei Stornierung einer Veranstaltung durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, steht Radio Arabella Bayern ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu; dies betrifft insbesondere Aufwendungen, die Radio Arabella Bayern tragen muss aufgrund bereits erfolgter Beauftragung Dritter.

6.2. Weitergehende Ansprรผche von Radio Arabella Bayern, insbesondere aus ยง 649 BGB, bleiben unberรผhrt.

6.3. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Schriftform.

6.4. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Hรถhe entstanden ist.

Vergรผtung
7.1. Der Kunde zahlt die im Angebot aufgefรผhrten und beauftragten Vergรผtungen. Sรคmtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2. Die vereinbarte Vergรผtung wird Radio Arabella Bayern im Regelfall unmittelbar am Tag der Veranstaltung in Rechnung stellen. Der Betrag ist ohne Abzรผge sofort fรคllig.

7.3. Radio Arabella Bayern behรคlt sich vor, vom Kunden Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere wenn Radio Arabella Bayern bei Dritten Leistungen in Auftrag gibt und der beauftragte Dritte seinerseits Vorauszahlung verlangt.

7.4. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergรผtung erbracht.

Schlussbestimmungen
8.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschรคftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der รผbrigen Bestimmungen hierdurch nicht berรผhrt.
Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung mรถglichst nahe kommt.

8.2. ร„nderungen und Ergรคnzungen des Vertrages bedรผrfen der Schriftform.

8.3. Fรผr den Fall, dass die vertraglichen Vereinbarungen Veranstaltungsleistungen beinhalten, gelten fรผr die Berechnung von Entschรคdigungs- und Schadenersatzansprรผchen ausschlieรŸlich die Bestimmungen gemรครŸ Punkt 6.

8.4. Sollten bei der Durchfรผhrung der Veranstaltung Gebรผhren (z.B. GEMA, GVL usw.) fรคllig werden, so zahlt diese der Kunde. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, die diesbezรผglichen Anmeldungen vorzunehmen, es sei denn, es werden schriftlich anderweitige Vereinbarungen getroffen.

8.4. Erfรผllungsort und Gerichtsstand fรผr Vollkaufleute und juristische Personen des รถffentlichen Rechts ist Mรผnchen.

8.5. Vertrรคge und sรคmtliche erteilten Auftrรคge unterliegen der Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

Mehr