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Bundesgericht prüft bayerische Corona-Einreisequarantäne
Die Regelung sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich in den zehn Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich in Quarantäne müssen. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts.
Aus Sicht des VGH verstieß die Verordnung gegen das Rechtsstaatsprinzip. Denn als die Verordnung erlassen wurde, habe es keine gesetzliche Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gegeben. Gegen diese Entscheidung hat das Gesundheitsministerium Revision eingelegt. Wann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil verkündet, war zunächst offen.
Quelle: dpa
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