
Darf ich verkleidet Auto fahren? Regeln an Fasching: Das ist erlaubt oder verboten
Von Gorilla-Kostüm bis Krawatte abschneiden. Fasching bedeutet jede Menge Spaß. Doch was ist an Fasching eigentlich erlaubt und was verboten?
Darf ich verkleidet Auto fahren?
Grundsätzlich ist es nicht verboten, sich kostümiert hinters Steuer zu setzen. Allerdings muss der Autofahrer auch noch mit Verkleidung in der Lage sein, den Wagen sicher zu führen. Bedeutet: keine Maske tragen, die die Sicht, das Gehör oder die Beweglichkeit beeinträchtigt.
Falls es nachweislich aufgrund der Maskierung zu einem Unfall kommt, droht neben der zivilrechtlichen Haftung auch ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Darf ich die Krawatte abschneiden?
Wer sich Geld und Ärger sparen will, lässt die Schere lieber Zuhause. Auch wenn viele absichtlich den hässlichsten Schlips umbinden, bedeutet das nicht, dass jeder nur auf die Schere wartet.
Das „provokante“ Tragen einer Krawatte an „Weiberfastnacht“ kann nicht als Mitverschulden angesehen werden. Daher gilt: Wer anderen ungefragt eine Krawatte abschneidet, muss im Zweifel dafür zahlen.
Alkohol an Fasching
Faschingszeit bedeutet ausgelassen Feiern. Kein Wunder, dass hier auch der Alkoholkonsum nicht zu kurz kommt. Doch selbst an Fasching sind die Regelns in Bezug auf Alkohol nicht außer Kraft gesetzt.
Alkohol am Steuer: Harte Konsequenzen
Beim Autofahren endet der Faschingsspaß bei Alkohol schnell mit ernsten Folgen. Ab 0,5 Promille drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Doch schon ab 0,3 Promille kann es gefährlich werden: Wer unsicher fährt oder einen Unfall verursacht, begeht eine Straftat und riskiert eine hohe Geldstrafe sowie mindestens sechs Monate Führerscheinentzug.
Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – egal, ob man auffällig fährt oder nicht. Hier drohen nicht nur hohe Geldstrafen, sondern bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafen. Der Führerschein ist in jedem Fall für mindestens sechs Monate weg. Also lieber das Auto stehen lassen!.
Promillegrenze für Fahranfänger: Null Toleranz
Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Wer dennoch mit Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit 250 Euro Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und einer verlängerten Probezeit auf vier Jahre rechnen. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar verpflichtend. Also lieber nüchtern bleiben – für eure Sicherheit und die der anderen.
E-Scooter: Dieselben Promillegrenzen wie beim Auto
Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, muss sich an die gleichen Alkoholgrenzwerte halten wie Autofahrer. Ab 0,5 bis 1,09 Promille gilt es als Ordnungswidrigkeit, die mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg geahndet wird – selbst ohne auffälliges Fahrverhalten.
Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Doch schon ab 0,3 Promille kann es ernst werden, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten. Besonders wichtig: Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Also lieber nüchtern fahren.
Zum Promillerechner: Berechnet hier euren Promille-Wert und die dafür typischen Strafen.
Auch an Fasching gilt der Jugendschutz: An Jugendliche unter 16 darf kein Alkohol ausgegeben werden.
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