
Erste Hilfe: Mit Arabella Bayern und dem ADAC Südbayern Lebensretter werden
GROSSER LEBENSRETTER-AKTIONSTAG - VERLOSUNG UND INFOS AM ENDE DES BEITRAGS
Der Nachbar, der auf einmal umfällt! Das Kind, das sich verschluckt hat. Ihr kommt an einen Unfall im Straßenverkehr oder geratet selbst in Not! Schneller als wir denken, kann jeder von uns in eine Notlage kommen und Hilfe brauchen. Gut, wenn dann die Menschen um uns herum zum Lebensretter werden.
Gemeinsam mit dem ADAC Südbayern und unserem Schirmherrn, dem Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, startet Arabella München deshalb die große Lebensretter-Initiative. Denn: In jedem von uns steckt ein Lebensretter - wir zeigen euch, wie ihr im Notfall richtig handelt! Hier findet ihr die wichtigsten Tipps und hilfreiche Videos, wie ihr euch bei Unfällen richtig verhaltet und Erste Hilfe leisten könnt.
Zum Beispiel mit hilfreichen Videos und wichtigen Infos rund um das Thema richtiges Verhalten bei Unfällen und Erste-Hilfe-Maßnahmen.

„Ich finde es ganz wichtig, dass wir füreinander da sind. Und dass wir uns nicht immer nur auf die Profis verlassen, sondern hinschauen und selber helfen, wenn es jemandem nicht gut geht, und zwar sofort. Wir ehren auch Lebensretter in Bayern und ich finde es ganz toll, dass Arabella diese Lebensretter-Aktion macht. Bitte machen auch Sie hier alle mit!“
Dr. Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident, Schirmherr "Lebensretter"

„Als ADAC liegt Helfen in unserer DNA. Daher ist es uns eine Herzensangelegenheit, auch dieses Jahr wieder Teil der wichtigen Aktion Lebensretter zu sein. Schließlich kann jeder von uns schneller als gedacht in eine Notlage kommen – und sollte dann im Stande sein, Lebensretter zu werden. Mit Umsicht, Rücksicht und Hilfeleistung können wir alle miteinander einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit leisten.“
Dr. Gerd Ennser, Vorsitzender ADAC Südbayern
Richtiges Verhalten - muss ich Erste Hilfe leisten?
Die kurze Antwort auf diese Frage: Ja – aber nicht unter allen Umständen. Generell gibt es laut Gesetz eine Verpflichtung, Erste Hilfe zu leisten. Diese leitet aus dem Strafgesetzbuch ab: Paragraf 323c stellt unterlassene Hilfeleistung unter Strafe.
Demnach ist man verpflichtet, einer Person in einer Notlage zu helfen. Allerdings gibt es auch Grenzen. Dem potenziellen Ersthelfer muss die Hilfe zumutbar sein und die Person muss sich auch keiner erheblichen eigene Gefahr aussetzen.
Ein Mindestmaß an Hilfe sollte immer sein: Wähle die 112 und alarmiere den Rettungsdienst. Sichere die Unfallstelle ab und leiste den verletzten Personen Beistand.
Trau Dich, Erste Hilfe zu leisten. Die Angst, dabei etwas falsch zu machen, ist unbegründet!
Hättest ihr es gewusst?
Stabile Seitenlage, Druckverband und Kammerflimmern – sicher sind uns allen diese Begriffe geläufig. Aber das heißt noch lange nicht, dass wir wirklich wissen, was sie bedeuten und was im Ernstfall zu tun ist. Mit dem Erste-Hilfe-Quiz könnt ihr euer Wissen überprüfen und schauen, wie fit ihr in Sachen Erste Hilfe seid.
Falls ihr nicht alle Fragen richtig beantworten könnt, ist es spätestens an der Zeit, Euer Wissen wieder aufzufrischen und einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen. Denn nur wenn ihr in einer Notlage wisst, was zu tun ist, könnt auch ihr zu Lebensrettern werden.