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Die Gerichtsentscheidung über das Polizeiaufgabengesetz wird mit Spannung erwartet. (Archivbild) — © Matthias Balk/dpaMatthias Balk/dpaVerfassungsgerichtshof

Gericht verkündet Entscheidung zu Polizeiaufgabengesetz

Dieses Urteil wird seit Jahren mit Spannung erwartet: Am Donnerstag (10.30 Uhr) will der Bayerische Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung verkünden, ob ein umstrittener Kernpunkt des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) verfassungsgemäß ist: Es geht darum, ob eine sogenannte «drohende Gefahr» ausreichend ist, um der Polizei weitreichendere Eingriffsbefugnisse zu geben oder ob der Begriff doch zu unbestimmt ist. 

Staatsregierung: Gesetz verfassungsgemäß

Die Staatsregierung hält die betreffende Vorschrift in dem Gesetz, gegen dessen Verschärfungen vor einigen Jahren teils Zehntausende Menschen demonstriert hatten, für ausreichend präzise und damit verfassungsgemäß. Bagatellbereiche würden von der Anwendung ausgeschlossen. Würde das Gericht die Norm kippen, würde dies «fatale Schutzlücken» ins Gesetz reißen, hatte der Prozessvertreter der Staatsregierung vor Gericht gewarnt.

Kläger: Gesetz verfassungswidrig

Die Kläger und ihre Prozessvertreter argumentierten in der mündlichen Verhandlung dagegen, der Begriff der drohenden Gefahr sei viel zu unbestimmt. Die Regelung sei deshalb unverhältnismäßig und letztlich verfassungswidrig. Neben den Grünen hat die SPD geklagt, zudem gibt es eine Popularklage mit knapp zwei Dutzend Antragstellern. Ferner sind auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch mehrere Verfahren anhängig.

Jahrelanger Streit

Laut der umstrittenen Vorschrift im PAG müssen, damit die Polizei früh eingreifen darf, «um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern», in absehbarer Zeit «Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung» auf «bedeutende Rechtsgüter» zu erwarten sein. Dazu gehören «der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes», «Leben, Gesundheit oder Freiheit», «die sexuelle Selbstbestimmung» und «Anlagen der kritischen Infrastruktur sowie Kulturgüter von mindestens überregionalem Rang». Ob diese Definitionen ausreichend sind und ob die Eingriffsschwellen für die Polizei damit zu sehr abgesenkt wurden, darum dreht sich der lange Streit.

Quelle: dpa

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