
Gülle wird in Pool geweht - Landwirt muss zahlen
Der beklagte Landwirt habe im April 2023 Gülle in der Nähe des betroffenen Grundstücks ausgebracht – er sei auf einer öffentlichen Straße gefahren, um eine Wiese direkt daneben zu düngen. Durch Windböen sei eine «erhebliche Menge» Gülle auf die Fläche der Klägerin geweht worden.
Streitpunkt im Verfahren war unter anderem, ob die Gefahr durch den Wind vom Landwirt vorhersehbar war und ob er fahrlässig handelte. Doch nach Auffassung des Gerichts kam es darauf gar nicht an, da die Haftung aus dem Straßenverkehrsgesetz bereits ohne Verschulden greife.
Maßgeblich sei, dass es eine von dem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr gegeben habe. Der Traktor habe sich zum Zeitpunkt des Schadens auf einer öffentlichen Straße bewegt und die Verteilung der Gülle sei durch eine vom Fahrzeug angetriebene Pumpe erfolgt.
Das Urteil von Ende Dezember 2024 ist inzwischen rechtskräftig.
Quelle: dpa
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