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Der Lärm von Autos lässt Störche kalt. Bei Drohnen sieht das anders aus. (Archivbild) — © Daniel Karmann/dpaDaniel Karmann/dpaTierschutz

Drohnen stören brütende Störche

Drohnen, die zu nah an Storchennester heranfliegen und die brütenden Vögel aufschrecken - die Begeisterung für Störche hat in Bayern mancherorts negative Folgen. Die Stadt Volkach in Unterfranken ruft deshalb die Menschen dazu auf, auf Drohnenflüge in der Nähe des Nestes zu verzichten. Dies könne die Vögel so sehr stressen, dass sie ihr Nest und ihren Nachwuchs verließen. Und Volkach ist laut dem Naturschutzbund LBV kein Einzelfall. 

Das Storchenpaar «Bonnie & Clyde» hatte im vergangenen Jahr zum ersten Mal auf dem Diebenturm in der kleinen Stadt am Main (Landkreis Kitzingen) gebrütet. «Schön, dass das Paar wieder hier in Volkach ist», teilte der Erste Bürgermeister Heiko Bäuerlein (CSU) mit. Was aber nicht so schön sei, dass die Vögel zu Drohnen-Filmstars geworden seien. Er hoffe auf das Verständnis der Drohnenpiloten, dass die Vogelfamilie Ruhe benötige. Diese zu stören, könne als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Es gebe mehrere dokumentierte Fälle in Bayern, wo Drohnen Störche gestört hätten, sagte auch LBV-Expertin Oda Wieding. «Deshalb versuchen wir regelmäßig, den Eifer der begeisterten Storchenfans etwas zu dämpfen und sie auf die Gefahr einer Störung und die daraus resultierenden Folgen für die Storchenbrut sowie auch die rechtlichen Konsequenzen hinzuweisen.»

Drohne wirkt wie Greifvogel

Vögel reagierten auf Bewegungen und Geräusche in der Luft anders als auf solche am Boden, erläuterte Wieding. «Autos oder landwirtschaftliche Maschinen und Musik stören die Tiere nicht, sie können einschätzen, dass das vom Nest weit genug entfernt ist.» Bewegliche Flugobjekte wie Drohnen nehme der Storch aber wie einen Greifvogel wahr, der angreifen könnte. Stehe der Storch auf oder fliege gar weg, sei klar, dass er sich gestört fühle. Die Konsequenz sei, dass die Eier kalt werden.

Rechtlich problematisch ist aus Sicht von Wieding auch, dass vielen Drohnenpiloten nicht bewusst sei, dass sie in besiedelten Gebieten aus Datenschutzgründen nicht ohne Genehmigung fliegen dürften. Im Naturschutz kommen ihr zufolge Drohnen zum Einsatz, um etwa Nester von Graureihern oder Wiesenbrütern zu zählen - allerdings mit einem vorgegebenen Mindestabstand, zum Beispiel 30 Metern bei Graureihern.

Quelle: dpa

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