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Die Bundesanwaltschaft ließ den Afghanen nach Karlsruhe einfliegen.  — © Uli Deck/dpaUli Deck/dpaBundesanwaltschaft

Neuer Haftbefehl gegen Münchner Anschlagsfahrer

Rund zwei Monate nach dem tödlichen Anschlag auf eine Demonstration in München ist der Fahrer dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt worden. Der Richter eröffnete ihm in Karlsruhe einen neuen Haftbefehl der Bundesanwaltschaft, wie die Behörde mitteilte. Unter anderem wird ihm neben versuchtem Mord und Körperverletzung in 54 Fällen nun auch zweifacher Mord vorgeworfen.

Der 24-jährige Afghane war am 13. Februar in München mit einem Auto in eine Gruppe von Demonstranten der Gewerkschaft Verdi gefahren. Mindestens 39 Menschen wurden nach ersten Angaben verletzt. Ein zweijähriges Mädchen und seine 37 Jahre alte Mutter starben später im Krankenhaus an den Folgen. In dem neuen Haftbefehl wurden die Tatvorwürfe daher nun um Mord ergänzt.

Ermittler vermuten islamistischen Hintergrund

Einen Tag nach dem Anschlag hatte die Bundesanwaltschaft «wegen der besonderen Bedeutung des Falls» die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen. Es bestehe der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen sei, so die oberste deutsche Anklagebehörde. Sie sei somit geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.

Der Täter saß zunächst in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim in Untersuchungshaft. Später wurde er in die psychiatrische Abteilung der JVA Straubing verlegt, wo er Medienberichten zufolge psychiatrisch begutachtet werden sollte. Dabei ging es auch um die Frage, ob er schuldfähig ist. 

Fahrer gilt als schuldfähig

Bereits unmittelbar nach der Tat hatte es Spekulationen zu einer möglichen psychischen Erkrankung des Mannes zum Zeitpunkt der Todesfahrt gegeben. Anhaltspunkte dafür sah die Generalstaatsanwaltschaft München, die zunächst die Ermittlungen geleitet hatte, aber nicht - trotz ärztlicher Atteste aus dem Jahr 2017 unter anderem zu einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Dass die Bundesanwaltschaft den Mann zum Erlass eines neuen Haftbefehls nun mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe einfliegen ließ, gilt als Zeichen dafür, dass die Ermittler weiter von seiner Schuldfähigkeit ausgehen. Die ist nämlich Voraussetzung für die Untersuchungshaft. Wäre er schuldunfähig, müsste er stattdessen wohl in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Quelle: dpa

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