Oberbayern

Tasche mit 15.000 Euro Bargeld im ICE zurückgelassen
• Beträge über 10 Euro: Diese müssen bei der zuständigen Behörde (z. B. Fundbüro oder Polizei) gemeldet und abgegeben werden. Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn, der in der Regel 5 % des Fundwerts beträgt (bei höheren Beträgen ab 500 Euro zusätzlich 3 % des darüber hinausgehenden Wertes).
• Eigentumserwerb nach sechs Monaten: Meldet sich der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nicht, kann der Finder das Geld oder den Gegenstand behalten. Voraussetzung ist, dass der Fund ordnungsgemäß gemeldet wurde.
Quelle: dpa