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Gefrorene Scheibe Auto — © Bild: PixabayBild: Pixabay

Zugefrorene Autoscheiben und Schnee auf dem Dach: Das müsst ihr unbedingt beachten - sonst drohen Bußgelder!

Der Winter ist da und bringt nicht nur Kälte und Schnee mit, sondern auch Glätte und gefrorene Autoscheiben. Was Sie unbedingt beim Eiskratzen beachten sollten – die  Do’s und Don‘ts haben wir für Sie zusammengefasst:

Don'ts beim Eiskratzen

  • Kein heißes Wasser über die Scheibe gießen: Durch den hohen Temperatur-Unterschied können sich Spannungsrisse im Glas bilden.
  • Das berüchtigte „Guckloch“ ist verboten: Wer nur ein Guckloch freikratzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro rechnen.
  • Keine Spachtel zum Kratzen verwenden: Werkzeuge aus Metall oder anderem harten Material zerkratzen die Glasscheibe. Ein guter Eiskratzer besteht aus stabilem Kunststoff und besitzt eine Sägezahnkante zum Aufrauen grober Eisschichten und einer flachen Kante zum eigentlichen Eisschaben.
  • Scheibenwischer erst betätigen, wenn kein Eis mehr auf der Scheibe ist. So schützt man die Gummilippen vom Scheibenwischer.

Do's beim Eiskratzen

  • Kaltes Leitungswasser verwenden: Nach kurzer Einwirkzeit lässt sich das verflüssigte Eis mit einem normalen Abzieher von der Scheibe entfernen. Alternativ hilft es, am Abend vorher die Scheiben mit Salzwasser einzureiben. So vereisen diese deutlich weniger.
  • Eine frisch geputzte Scheibe im Innenraum beschlägt weniger.
  • Socke und Katzenstreu gegen beschlagene Autoinnenscheiben: Einfach eine Socke mit feinem Katzenstreu füllen und mit einem Gefrierbeutelclip verschließen, dann am besten aufs Armaturenbrett legen, also nah an die Scheibe legen. Lässt die Wirkung nach, nehmen Sie die Socke mit in die Wohnung und trocknen sie auf der Heizung.
  • Eine Eisfolie beugt vor – die Flügel der Abdeckfolie einfach in die Autotüren klemmen.
  • Auch das dichte Parken an einer Gebäudewand vermeidet die größte Vereisung auf der Windschutzscheibe.
  • Lüftung einschalten: Ist der Wagen von dem Gefrorenen befreit, wird bei Fahrbeginn die Lüftung unter voller Leistung bei eingeschalteter Klimaanlage auf die Frontscheibe gerichtet. So klart diese am schnellsten auf.
  • Feuchtigkeit im Auto vermeiden  - während der Fahrt die Heizung laufen lassen, auch immer wieder Lüften, so kann die feuchte Luft entweichen, nach der Fahrt die nassen Fußmatten am besten in der Wohnung trocknen.

Achtung: Hier drohen Bußgelder!

  • Diese Bußgelder drohen bei folgenden Verstößen:
  • Fehlende Winterreifen: 60 Euro für Fahrerinnen und Fahrer, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmender 80 Euro sowie ein Punkt; 75 Euro für Halterinnen und Halter sowie ein Punkt
  • Autoscheiben nicht freigekratzt: 10 Euro
  • Verschneites Kennzeichen: 5 Euro
  • Auto mit Schnee bedeckt: 25 Euro
  • Motor laufen lassen: 80 Euro im öffentlichen Raum, zwischen 200 und 5000 Euro im privaten Raum
  • Abblendlicht bei Schnee und Nebel ausgeschaltet: Außerorts 60 Euro und ein Punkt, innerorts 25 Euro

 

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